Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,
Geschäftsbereich Goslar, beabsichtigt die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Börßum im
Jahr 2019 zu erneuern.
In dem Zuge ist es beabsichtigt den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen
durchzuführen.
Entsprechende Förderantrage wurden beim Regionalverband Großraum
Braunschweig und der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH gestellt.
Der Rat der Gemeinde Börßum hat im Rahmen der geplanten
Fahrbahnsanierung auf seiner Sitzung am 24.09.2018 Maßnahmen im Bereich der
Nebenanlagen festgelegt, wofür eine entsprechende Kostenschätzung vorgelegt
werden und zunächst eine Überprüfung des Ingenieurbüros erfolgen sollte, ob die
gewünschten Maßnahmen durchführbar sind.
Die Erarbeitung liegt mittlerweile vor. Anhand dieser kann über die
Umsetzung der Nebenanlagen beraten werden.
Über etwaige Fördermittel
zu den Umsetzungsmaßnahmen der Nebenanlagen kann noch keine Aussage getroffen
werden. Die Vorplanung kann erst im Januar 2019 an den Fördermittelgeber mit
der Bitte um Prüfung und Förderung gesandt werden.
Gem. Punkt III / 13
der Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der
Bundesstraße (Ortsdurchfahrtenrichtlinien – ODR) kann eine Förderung in Höhe
von
11,00 €/lfdm.
beantragt werden, die der erstmaligen Herstellung eines Hochbordes dient.
Voraussetzung ist die technisch einwandfreie Ausführung der neuen Hochborde.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, welche
Maßnahmen im Zuge der Fahrbahnerneuerung der Ortsdurchfahrt im OT Börßum
umgesetzt werden sollen.
- Die Mittel hierfür müssen im Haushalt 2019 der Gemeinde Börßum bereitgestellt
werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: