Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 beschlossen, den Entwurf der Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum sowie die dazu gehörende Begründung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch mit verkürzter Auslegungsfrist erneut öffentlich auszulegen sowie die nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Nach Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, hat das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, den endgültigen Entwurf zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ in 38312 Börßum OT Börßum erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt, die
vorliegenden Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange wie
vorgeschlagen zu behandeln.
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Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt gem. § 10
Baugesetzbuch die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen
Mühlen- und Dahlgrundsweg“ in 38312 Börßum Ortsteil Börßum als Satzung. Dem
Bebauungsplan mit der Begründung wird zugestimmt.
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Der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1
Baugesetzbuch wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: