Betreff
Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel vom 18.03.2009.
Vorlage
O-XVIII/031/2019
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der o.g. Vereinbarung nimmt die Gemeinde Ohrum für den örtlichen Bereich die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften wahr.

 

Nach § 7 Abs. 1 der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten hat der Landkreis Wolfenbüttel den Gemeinden bislang 75 Prozent des Betrages, den das Land Niedersachsen nach § 16 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Verbindung mit § 3 Abs. 1 – 4, 6 und 7 der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe gewährt.

 

In seiner Sitzung vom 15.01.2018 hatte der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel bereits mehrheitlich der Anhebung des vorgenannten Personalkostenerstattungssatzes auf 80 Prozent zugestimmt. Dieser Beschluss zielte aber noch auf die „alte“ Landesgesetzgebung ab, die eine Personalkostenerstattung des Landes Niedersachsen von ca. 20 Prozent vorsah.

 

Mit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes zum 01.08.2018 ist der Besuch der Kindergartens seit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei gestellt worden. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere auch neue Finanzhilfen zur Erstattung von Personalausgaben für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bzw. von Kindern ab drei Jahren bis zur Einschulung in den § 16a und § 16 b des Kindertagesstättengesetztes festgelegt. Dies ist seitens der Kreisverwaltung – mit Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen – zum Anlass genommen worden, um die Vereinbarung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel auf die ab 01.08.2018 geltenden landesrechtlichen Vorschriften sowie redaktionell anzupassen. Die überarbeitete und mit Änderungen farblich gekennzeichnete Vereinbarung wird dem Gremium hiermit m.d.B. um Zustimmung vorgelegt.

 

Anzumerken ist, dass eine Beteiligung des Landkreises Wolfenbüttel an den Personalkosten im Kindertagesstättenbereich auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs um ca. 2,2 Mio. Euro innerhalb des Kreisgebietes ansteigen wird. Für den Zweckverband Kindergarten Oderwald werden Mehreinnahmen für das Jahr 2018 in Höhe von 70.000 Euro, für das Jahr 2019 in Höhe von 93.000 Euro, für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 100.000 Euro, für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 112.000 Euro und ab dem Haushaltsjahr 2022 in Höhe 118.000 Euro erwartet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Rat der Gemeinde Ohrum stimmt der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Wolfenbüttel in der Fassung vom 12.12.2018 zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: