Betreff
Jahresrechnung 2011.
Vorlage
SG-IX/054/2012
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG habe ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgestellten Jahresrechnung 2011 festgestellt.

 

Zu den Prüfungsbemerkungen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Eine besondere Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 

Die Hinweise bei Ziff. IV.7 (Über- und außerplanmäßige Ausgaben) und Ziff. VIII (Vermögen und Schulden) sind aus dem Bericht des Vorjahres bekannt.

 

Ziff. IV.7 Abs. 7.2:

 

Die Rechnungen, die zu überplanmäßigen Ausgaben bei den Hhst. 1100.6564 und 6100.6584 geführt haben sind unmittelbar vor Kassenschluss des Haushaltsjahres eingegangen und wurden daher ohne überplanmäßiges Zustimmungsverfahren (Fristwahrung) zur ordnungsgemäßen Zahlung angewiesen.


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

  • Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.07.2012 wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Jahresrechnung 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  • Dem Samtgemeindebürgermeister wird die Entlastung für das Haushaltjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt.

Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: