Sachverhalt:
Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG habe ich die
Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgestellten Jahresrechnung 2011
festgestellt.
Zu den
Prüfungsbemerkungen nehme ich wie folgt Stellung:
Eine besondere Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Die Hinweise bei Ziff. IV.7 (Über- und außerplanmäßige Ausgaben) und
Ziff. VIII (Vermögen und Schulden) sind aus dem Bericht des Vorjahres bekannt.
Ziff. IV.7 Abs.
7.2:
Die Rechnungen, die zu überplanmäßigen Ausgaben bei den Hhst. 1100.6564 und 6100.6584 geführt haben sind unmittelbar vor Kassenschluss des Haushaltsjahres eingegangen und wurden daher ohne überplanmäßiges Zustimmungsverfahren (Fristwahrung) zur ordnungsgemäßen Zahlung angewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
vom 17.07.2012 wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung 2011 wird gem. § 129
Abs. 1 NKomVG beschlossen.
- Dem Samtgemeindebürgermeister wird die
Entlastung für das Haushaltjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: