Sachverhalt:
Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG habe ich die
Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgestellten Jahresrechnung 2011
festgestellt.
Zu den
Prüfungsbemerkungen nehme ich wie folgt Stellung:
Eine besondere Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Die Hinweise bei Ziff. IV.6 (Über- und außerplanmäßige Ausgaben) und
Ziff. VIII (Vermögen und Schulden) sind aus dem Bericht des Vorjahres bekannt.
Ziff. IV.6 Abs. 6.2:
Der Sachverhalt (Personalkosten), der zur überplanmäßigen Ausgabe ohne vorheriges Genehmigungsverfahren geführt hat, ist während des Kassenschlusses des Haushaltsjahres entstanden (Mehraufwand im Sammelnachweis). Die überplanmäßigen Personalkosten sind mit der Dez.-Abr. 2011 aufgetreten und resultieren maßgeblich aus der Weiterbeschäftigung (Gremienbeschluss April 2011) eines Gemeindearbeiters (Zeitraum Juni bis Okt. 2011 –vorher AB-Maßnahme).
Anlage Prüfbericht
Achim 2011
Auf die Anlage des Prüfberichtes der ehemaligen Gemeinde Achim, in den keine besonderen Feststellungen enthalten sind wird hingewiesen.
Die erheblichen Mehrkosten für den Reparaturaufwand bei der Straßenbeleuchtung (Hhst. 65700.5100) wurden erst im Dez. 2011 in Rechnung gestellt und daher, zur fristgerechten Zahlung noch vor dem Kassenschluss, ohne Genehmigungsverfahren für eine überplanmäßige Ausgabe angewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
vom 17.07.2012 wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung 2011 wird gem. § 129
Abs. 1 NKomVG beschlossen.
- Dem Gemeindedirektor wird die
Entlastung für das Haushaltjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: