Sachverhalt:
Die in der Sitzung am 13.02.2019 beschlossene Verpachtung der gemeindeeigenen bejagdbaren Flächen ist in der beschlossenen Weise nicht realisierbar.
Durch die im Jagdgesetz festgelegte anteilbezogene Verteilung des variablen Reinerlösens einer Jagdgenossenschaft ist eine Festlegung auf einen bestimmten Wert nicht möglich. Das Bundesjagdgesetz bestimmt zum Normalfall die flächenmäßige Verteilung der Jagdpachteinnahmen. Eine andere Verteilung kann durch die Jagdgenossenschaft beschlossen werden.
Um eine langfristige Lösung zu
erzielen, hat die Jagdgenossenschaft die Schaffung eines qualitativen
Verteilschlüssels zugesagt, welcher Hochwaldflächen den dreifachen Pachtzins
von Acker- Wiesen- und Buschwaldflächen zuspricht. Hierzu war die Bewertung der
bejagbaren Flächen der Gemeinde Heiningen notwendig. Nach Inaugenscheinnahme
von Karten, Flächen und Bestand werden die Flächen derzeit als 18 Ha Wald und 9
Ha anderer Flächen bewertet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der
Beschluss vom 13.02.2019 zum Pachtzins von 12 Euro wird zurückgenommen.
- Der Rat der Gemeinde Heiningen stimmt der Bewertung der Flächen in Wald (2/3) und anderen Flächen 1/3 zu.
·
Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Schaffung
eines qualitativen Verteilschlüssels zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: