Abschluss eines Ingenieurvertrages;
Beantragung von Fördermitteln.
Sachverhalt:
Das zum 01.01.2013 novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet
in § 8 Abs. 3 PBefG die Aufgabenträger in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,
für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen.
Adressat dieser Pflicht ist
zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger im ÖPNV,
die einen Nahverkehrsplan erstellen.
Der Regionalverband Großraum
Braunschweig hat sich dieser Pflicht angenommen und im Nahverkehrsplan 2016
diese in die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV aufgenommen.
Zur Umsetzung dieses Zieles
fördert der Regionalverband Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von
Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig.
Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme an oder leistet bei
Förderprogrammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung.
Auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert den Neu-,
Aus- und Umbau von Haltestellen.
Den Kommunen obliegt die
Planungshoheit und mithin die Verantwortung im Rahmen jeglicher Baumaßnahme die
Bedingungen für eine barrierefreie Nutzbarkeit der ÖPNV-Haltestellen
umzusetzen.
Im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Börßum werden im Jahr 2019 die vorhandenen Bushaltestellen in Börßum OT Börßum gesetzeskonform umgebaut. Im Jahr 2020 sollen dann die Bushaltestellen in Börßum OT Achim, Börßum OT Bornum, Börßum OT Seinstedt und die im Jahr 2019 zurückgestellten Bushaltestellen in Börßum OT Kalme umgebaut werden. Hierzu ist es erforderlich, dass eine Bestandsaufnahme des IST-Zustandes erfolgt, die Förderanträge fristgerecht gestellt werden und die Umsetzung der Maßnahme technisch begleitet wird. Das Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, hat hierzu den anliegenden Ingenieurvertrag vorgelegt.
Die Kostenschätzung wurde auf Basis der Kosten aus dem Antrag „Umbau von Bushaltestellen“ erstellt. Die Vertragsobjekte werden eingestuft in die Honorarzone II Mittelsatz der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Die Nebenkosten werden mit 6 % veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen
in Börßum OT Achim, Börßum OT Bornum und Börßum OT Seinstedt
einschließlich der Bestandsaufnahme der IST-Situation sowie der
Antragsbearbeitung für die ÖPNV-Programme des Landes Niedersachsen und des
Regionalverbandes Großraum Braunschweig wird der als Entwurf beigefügte
Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer + Partner, Kaiserstraße 2, 38690
Goslar, abgeschlossen.
·
Für den
barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in in Börßum OT Achim, Börßum OT
Bornum und Börßum OT Seinstedt werden
Fördermittelanträge beim Regionalverband Braunschweig und bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: