Betreff
Gruppenplanungen zum Kindergartenjahr 2019/2020.
Vorlage
ZKO/0055/2019
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Die Anmeldefrist zum Kindergartenjahr 2019/2020 für die Vergabe der Krippen- und Kindergartenplätze in den vier Kindertagesstätten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald ist am 31.01.2019 abgelaufen. Die Ergebnisse sind in den als Anlage beigefügten Schaubildern dargestellt.

 

Die Abfrage der benötigten Betreuungszeiten in den Kindergärten Cramme und Flöthe hatte folgendes Ergebnis:

 

Kindergarten Cramme: Anmeldung für 16 ¾-tags-Plätze und 3 Ganztagsplätze

 

Kindergarten Flöthe:                    Anmeldung für 8 Vormittags-, 16 ¾-tags- und 4 Ganztagsplätze.

 

Aufgrund des Beschlusses der Zweckverbandsversammlung vom 23.10.2018 sind somit zum Kindergartenjahr 2019/2020 zwei volle ¾-tags –Gruppen in den Kindergärten Flöthe und Cramme einzurichten.

 

Da die An- und Ummeldungen für die ¾-tags und Ganztagsplätze in der Kindertagesstätte Börßum und dem Kindergarten Oderwald bereits im jetzigen Kindergartenjahr sehr stark gestiegen waren, wurde entschieden, von allen Eltern / Sorgeberechtigten, die einen ¾-tags- oder Ganztagsplatz zum Kindergartenjahr 2019/2020 anmelden wollten, Nachweise über den Betreuungsbedarf anzufordern. Die Nachweise wurden für alle Anmeldungen erbracht.

 

Kindertagesstätte Börßum        

 

Anmeldungen für 44 Vormittags-, 29 ¾-tags- und 14 Ganztagsplätze.

 

Für die Kindertagesstätte Börßum müsste hierfür die vorhandene ¾-tags-/Ganztagsgruppe in eine volle Ganztagsgruppe und die vorhandene Vormittagsgruppe in eine volle ¾-tags-Gruppe umgewandelt werden. Es würde insgesamt ein Personalmehrbedarf in Höhe von 25 Stunden (10 Stunden für die Ganztagsgruppe und 15 Stunden für die ¾-tags-Gruppe) anfallen. Je nach Eingruppierung der eingesetzten Kräfte würden Personalmehrkosten in Höhe von 11.500,00 € bis 18.000,00 € bei der Ganztagsgruppe und 17.000,00 € bis 27.000,00 € bei der ¾-tags-Gruppe entstehen. Zieht man die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen und den Personalkostenzuschuss des Landkreises Wolfenbüttel hiervon ab (11.000,00 € für die Ganztagsgruppe, 16.000,00 € für die ¾-tags-Gruppe) verblieben Kosten in Höhe von 500,00 € bis 7.000,00 € für die Einrichtung der vollen Ganztagsgruppe und

1.000,00 € bis 11.000,00 € für die Einrichtung der vollen ¾-tags-Gruppe.

 

Darüber hinaus wurden 13 Kindergartenkinder mehr angemeldet, als Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass im vergangenen halben Jahr überproportional viele Zuzüge innerhalb der Samtgemeinde Oderwald erfolgten, die Flexibilisierung des Schuleintritts von den Eltern genutzt wird und durch die Beitragsfreiheit insgesamt mehr Kinder für den Kindergarten angemeldet werden.

 

Auch die ¾-tags Krippenanmeldungen übersteigen im Zweckverbandsgebiet die vorhandenen Plätze. Krippenkinder haben gemäß § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf eine Förderung im Umfang des individuellen Bedarfs. Damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann und, um noch freie ¾-tags-Krippenplätze bis zum 31.07.2020 vorhalten zu können, muss die vorhandene „Halbtagskrippe“ in eine ¾-tags-Krippe umgewandelt werden. Es entsteht ein Personalmehrbedarf in Höhe von 15 Wochenstunden.

 

Um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllen zu können, ist es erforderlich, zusätzlich eine „kleine Gruppe“ mit 10 Kindern in der Kindertagesstätte Börßum einzurichten. Der Personalbedarf liegt hier bei 33,75 Wochenstunden. Außerdem müssen drei Kinder, die die Krippe besuchen, einige Monate bis zum Ende des Kindergartenjahres in der Krippe verbleiben.

 

Da die Eltern / Sorgeberechtigten der angemeldeten Halbtagskrippenkinder davon ausgehen, dass ihr Kind weiterhin in einer Halbtagskrippe betreut wird, ist zu entscheiden, ob es sich bei der Festsetzung der Gebühren für eine ¾-tags-Krippengruppe im Kindergartenjahr 2019/2020 um eine „unbillige Härte“ gemäß § 5 der Gebührenordnung für den Zweckverband Kindergarten Oderwald handeln würde und nur die „Halbtagskrippengebühren“ festgesetzt werden sollten.

 

 

Kindergarten Oderwald

 

Anmeldungen für 7 Vormittags-, 24 ¾-tags- und 13 Ganztagsplätze.

 

Hier müsste die ¾-tags-/Ganztagsgruppe in eine volle Ganztagsgruppe und die Vormittags-/   ¾ -tags-Gruppe in eine volle ¾-tags-Gruppe umgewandelt werden. Der Personalmehrbedarf läge bei der vollen Ganztagsgruppe bei 10 Stunden und der Personalmehrbedarf bei der vollen ¾-tags-Gruppe läge bei 7,5 Stunden. Nach Abzug der Finanzhilfe und des Personal-kostenzuschusses verblieben Personalkosten in Höhe von 1.000,00 € bis 11.000,00 €   bzw. 500,00 € bis 6.000,00 €.

 

Außerdem wurde ein Kind mit besonderem Förderbedarf (10 Stunden) angemeldet, für das eine Einzelintegration beantragt wird. Die Personalkosten hierfür werden erstattet.

 

Bei den Krippenanmeldungen (3/4-tags) wurde ein Kind mehr angemeldet, als Plätze zur Verfügung stehen. Dieses Kind könnte in der Krippe in Börßum aufgenommen werden.


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten zu entscheiden, welche Krippen- und Kindergartengruppen im Kindergartenjahr 2019/2020 eingerichtet werden sollen und ggf., ob die Festsetzung der „3/4-tags Krippengebühren“ für das Kindergartenjahr 2019/2020 in der Kindertagesstätte Börßum für die Eltern der bisherigen „Halbtagskrippenkinder“ eine unbillige Härte darstellen würde.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          teilweise

Gesamtausgaben:                      rd. 40.000,00 € (im Mittel)  

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: