Abschluss eines Ingenieurvertrages;
Beantragung von Fördermitteln.
Sachverhalt:
Das zum 01.01.2013 novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verpflichtet
in § 8 Abs. 3 PBefG die Aufgabenträger in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,
für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen.
Adressat dieser Pflicht ist
zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger im ÖPNV,
die einen Nahverkehrsplan erstellen.
Der Regionalverband Großraum
Braunschweig hat sich dieser Pflicht angenommen und im Nahverkehrsplan 2016
diese in die Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV aufgenommen.
Zur Umsetzung dieses Zieles
fördert der Regionalverband Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von
Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig.
Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme an oder leistet bei
Förderprogrammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung.
Auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) fördert den Neu-,
Aus- und Umbau von Haltestellen.
Den Kommunen obliegt die
Planungshoheit und mithin die Verantwortung im Rahmen jeglicher Baumaßnahme die
Bedingungen für eine barrierefreie Nutzbarkeit der ÖPNV-Haltestellen
umzusetzen.
Die in der Gemeinde Flöthe vorhandenen Bushaltestellen sollen im Jahr 2020 gesetzeskonform umgebaut. Hierzu ist es erforderlich, dass eine Bestandsaufnahme des IST-Zustandes erfolgt, die Förderanträge fristgerecht gestellt werden und die Umsetzung der Maßnahme technisch begleitet wird. Das Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, hat hierzu den anliegenden Ingenieurvertrag vorgelegt.
Die gesetzliche Verpflichtung zum Umbau der Buswartebereiche in Klein Flöthe (Haltepunkt im Außenbereich zw. Klein und Groß Flöthe und Haltepunkt am Dorfgemeinschaftshaus, Bismarckstraße) wird noch geprüft. Eine endgültige Entscheidung der Landesverkehrsbehörde liegt noch nicht vor. Sofern der von uns als nicht sachgerecht beurteilte Umbau der beiden Haltestellen bestätigt vorliegt, wird sich die Kostenschätzung entsprechend reduzieren.
Die Kostenschätzung wurde auf
Basis der Kosten aus dem Antrag „Umbau von Bushaltestellen in Börßum, 1. BA“
erstellt. Die Vertragsobjekte werden eingestuft in die Honorarzone II
Mittelsatz der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die
Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur-
und Architektenleistungen. Die Nebenkosten werden mit 6 % veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen
in der Gemeinde Flöthe einschließlich der Bestandsaufnahme der
IST-Situation sowie der Antragsbearbeitung für die ÖPNV-Programme des
Landes Niedersachsen und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wird
der als Entwurf beigefügte Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer +
Partner, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, abgeschlossen.
·
Für den
barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Gemeinde Flöthe werden
Fördermittelanträge beim Regionalverband Braunschweig und bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: