Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2019 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2019 weist im Ergebnishaushalt (GuV)
einen Gewinn in Höhe von € 24.600,00 aus. Die mittelfristige Finanzplanung
weist einen dauerhaften Jahresgewinn bis 2022 aus. Die Gewinne bis 2022 sind
als nachhaltig zu betrachten.
Im Finanzhaushalt entsteht in der lfd. Verwaltungstätigkeit
ein Geldmittelüberschuss in Höhe von € 57.200,00, mit dem die geplanten
Investitionen und auch die Tilgungsverpflichtungen gedeckt sind. Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen
sich auf € 3.000,00 und können ohne eine Kreditveranschlagung finanziert
werden. In der mittelfristigen Finanzplanung werden bis 2022 ebenfalls
deutliche Finanzmittelüberschüsse ausgewiesen. Die Geldmittelüberschüsse
übersteigen jeweils die Tilgungsverpflichtungen.
Der Stellenplan enthält keine Änderungen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2019
incl. Stellenplan 2019 wird
erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: