Betreff
Rechenschaftsbericht über die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 der Samtgemeinde Oderwald.
Vorlage
SG-X/188/2019
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Nach erfolgter Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Oderwald per 01.01.2012 und dem hierzu erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel wurden die Jahresrechnungen 2012 bis 2014, in einem zusammengefassten Bericht, für die jeweiligen Jahresabschlüsse erstellt.

 

Diese Vorgehensweise sowie die Tatsache, dass die notwendigen Ergänzungen und Änderungen anlässlich der Prüfung der Eröffnungsbilanz erst im Haushaltsjahr 2015 dargestellt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt.

 

Zum vorläufigen Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die „Vorläufigkeit“ steht im Zusammenhang mit den für das Haushaltsjahr 2015 abgestimmten Buchungen zur Korrektur der geprüften Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Oderwald, die noch vorgenommen und dann im Jahresabschluss 2015 geprüft werden müssen. Mit Wirkung der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 entfällt die „Vorläufigkeit“, sofern festgestellt wird, dass die Eröffnungsbilanzkorrekturen in der Abschlussbilanz 2015 enthalten sind.

 

Ziff. 2.5:  In den Rechnungsjahren 2013 und 2014 kam es bei den verschiedenen folgenschweren Schadensachverhalten im Bereich der GS Börßum (Unterrichtsräume und Turnhalle) sowie im Bereich der Obdachlosen-/Asylunterkunft „Mühlenweg 34“ durchaus zu unterschiedlichen Auffassungen über die Zuordnung zwischen „Unterhaltung“ und „Investition“. Im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen wurden die Buchungen dann bezogen auf die Investitionen bzw. auf den außerordentlichen Aufwand korrekt zugeordnet. Leider wurde hierbei die Finanzrechnung hinsichtlich der Auszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeiten bzw. der Auszahlungen für Investitionstätigkeiten nicht ordentlich angepasst. Dadurch ist jedoch aber lediglich der Abgleich zwischen Investitionsauszahlungen und der Anlagenbuchhaltung erschwert. Die Finanzrechnung bildet im Gesamtzahlenwerk das korrekte Finanzvolumen ab. Die Fortschreibung der Anlagenbuchhaltung ist ebenfalls mit den richtigen Investitionswerten erfolgt.   

 

 

 

Ziff. 4.1.1.2 Der Hinweis zur Umbuchung von Sachanlagevermögen zwischen verschiedenen Bilanzkonten wird künftig beachtet. Ggf. sind auch weitere Einstellungen im Programm „Anlagenbuchhaltung“ erforderlich.

 

 

Ziff. 4.1.3  Die Darstellung der liquiden Mittel im Zusammenhang mit den ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedsgemeinden sowie im Vergleich mit den Finanzrechnungskonten in der Gesamtheit war der Softwareeinstellung geschuldet.

 

 

Ziff. 4.2.3  Die Samtgemeinde Oderwald hat die Haushaltssicherungsberichte jeweils in der Fortschreibung der jährlichen Haushaltsicherungskonzepte abgebildet. Aus dem Haushaltssicherungskonzept 2015 ist folgende Maßnahmenentwicklung 2012 bis 2014 zu entnehmen:

 

Umgesetzte Maßnahmen seit 2012 (in Tsd €)

 

 

Gesamtvolumen

   bis 2014

 

Lfd.-Nr.

Beschreibung der Maßnahme

Ertrags-

steigerung

Aufwands-minderung

Status

 

PSK

 

 

 

 

11120-711120-443100 Allgem. Einsparungen bei den Geschäftsaufwendungen

 

8

 

 

Beendet

 

21110-721110-424100 Allgem. Einsparung bei Bewirtschaftung

 

8

 

Beendet

 

 54520-754520-427100

Winterdienst durch eigenes Personal bewältigt

 

22

 

 

Beendet

 

61210-761210-452700

Einsparung bei Liquiditätszinsen durch kurze Zinsbindungen (überw. Tageszins) auf niedrigem Zinsniveau

 

38

 

 

 

Beendet

 

Personalkosten

Reduzierung der Wochenstunden im Vorzimmer des HVB

 

10

 

 

Beendet

 

Aus dieser Übersicht ist zu erkennen, dass die Maßnahmen der bisherigen Haushaltssicherungskonzepte in ihrer Gesamtheit keine nachhaltige Wirkung zur Reduzierung der Fehlbeträge entfaltet haben. Die aus den bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen resultierenden Vorgaben wurden 2015 beendet. Grundsätzlich wird festgestellt, dass die Samtgemeinde Oderwald im Sinne der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten als „auskonsolidiert“ betrachtet werden kann. Die nachhaltige Erhöhung der Samtgemeindeumlage erfolgte 2016. Die Zinseinsparungen gelten weiter fort, sind aber insgesamt der Entwicklung der Zinsmärkte zu verdanken.

 

 

Allgemeines:

 

Die Zuordnung der korrekten Bilanz-, Ergebnis- und Finanzkonten war aus verschiedenen Gründen in Einzelfällen nicht immer gegeben. Diese eher geringfügigen Unzulänglichkeiten im Umgang mit einem in der Gesamtheit neuen Rechnungswesens und der dazu erforderlichen neuen Verarbeitungssoftware sind verschiedenen Faktoren geschuldet. U. a. fehlten auch teilweise eindeutige Zuordnungsvorschriften bzw. waren die Informationen des softwareseitigen Unternehmens auch durchaus von verschiedenen Regelungen anderer Bundesländer behaftet. Zudem hatte die eingesetzte Software einige „Programmschwächen“ auf die das Rechnungsprüfungsamt mehrfach hingewiesen hat.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die Jahresabschlüsse, unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Korrekturen zur Eröffnungsbilanz, im Ergebnis richtig ausgewiesen sind.

 

Auf die Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes wird hingewiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014 wird jeweils einzeln festgestellt.

 

·         Der ordentliche Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe von                   € 599.978,87 wird zur teilweisen Bereinigung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 in Höhe von € 2.398.889,91 verwendet.

 

·         Der außerordentliche Jahresverlust im Jahresabschluss 2012 in Höhe von        € 50.632,40 wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen.

 

·         Der ordentliche Jahresverlust und der außerordentliche Jahresverlust im Jahresabschluss 2013 in Höhe von insgesamt € 190.544,59 wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen.

 

·         Der ordentliche Jahresverlust und der außerordentliche Jahresverlust im Jahresabschluss 2014 in Höhe von insgesamt € 465.208,29 wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen.

 

·         Dem Samtgemeindebürgermeister wird für die Rechnungsjahre 2012, 2013 und 2014 jeweils einzeln die Entlastung erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: