Betreff
Umsetzung eines Niederspannungskabelverteilers in der Straße Am Mühlengraben.
Vorlage
H-XVIII/040/2019
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Die Deutsche Unfallversicherung hat im Jahre 2016 für die Branche Abfallwirtschaft eine Regelung verfasst, wonach zur Sicherheit für die Beschäftigten der Müllabfuhr und für Passanten Müllfahrzeuge nur noch unter bestimmten Bedingungen rückwärtsfahren dürfen. Laut Aussage des ALW ist dieser verpflichtet, für alle Straßen, die rückwärts zum Einsammeln der Abfallbehälter befahren werden, eine Risikoeinschätzung und Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, insofern besteht Seitens des ALW gerade bei neuen Straßen das Ansinnen, dass eine Kompromisslösung zur Vermeidung des Rückwärtsfahrens gefunden wird.

 

Auf Wunsch des Abfallwirtschaftsbetriebs Landkreis Wolfenbüttel (ALW) hat am 18.02.2019 in der Straße „Am Mühlengraben“ ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Gemeinde und Samtgemeinde stattgefunden.  Bei dem Termin sollten Lösungen gefunden werden, wie es dem ALW ermöglicht werden kann, am Ende der Straße „Am Mühlengraben“ zu wenden, sodass ein Rückwärtsfahren vermieden wird. 

 

Zurzeit müssen die Bewohner der Straße „Am Mühlengraben“ ihre Abfallbehälter zu einem Sammelplatz am Wendehammer bringen. Diese für die Anwohner unbefriedigende Regelung wurde auch in den Bebauungsplan „Hopfengarten 2“ aufgenommen. Die entsprechende Passage aus dem Bebauungsplan ist als Anlage beigefügt.

 

Eine mögliche Befahrbarkeit der Straße „Am Mühlengraben“ wurde am 18.02.2019 erörtert. Unter der Bedingung, dass der Zaum des Regenrückhaltebeckens am Ende „abgeschrägt“ wird und der vorhandene Niederspannungskabelverteiler versetzt wird, würde es dem ALW ermöglichen, am Ende der Straße zu wenden. Durch diese Maßnahme könnten die Abfallbehälter vor den jeweiligen Grundstücken entleert werden. 

 

Ein versetzen der Zaunanlage kann von den Gemeindearbeitern durchgeführt werden.

 

Für die Umsetzung des Niederspannungskabelverteilers hat die LSW das als Anlage beigefügte Kostenangebot übermittelt.

 

Im Haushalt 2019 sind für eine Versetzung des Kabelverteilers keine Mittel eingeplant. Im Hinblick auf die gedeckelten Sach- und Dienstleistungen wurde deshalb verwaltungsseitig versucht, mit dem ALW eine Regelung zur Kostenbeteiligung zu erreichen. Seitens des ALW wurde eine Kostenbeteiligung abgelehnt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, darüber zu entscheiden, ob der Niederspannungskabelverteiler in der Straße „Am Mühlengraben“ umgesetzt werden soll und ob der LSW der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten erteilt werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: