Betreff
Dorfentwicklung in der Samtgemeinde Oderwald; hier: Auftragsvergabe eines Planungsbüros für die Umsetzungsbegleitung.
Vorlage
SG-X/189/2019
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Oderwald ist in das niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgenommen worden.

 

Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, wurde, gem. Beschluss des Rates der Samtgemeinde Oderwald vom 20.09.2017 mit der Planung und Erstellung eines entsprechenden Dorfentwicklungsplanes beauftragt.

 

Ebenfalls wurde in der o. g. Sitzung die Begleitung zur Umsetzung des Dorfentwicklungsplanes durch das Planungsbüro Warnecke beschlossen.

 

Im weiteren Verfahren und nach einem Gespräch mit dem Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig wurde der Samtgemeinde Odewald mitgeteilt, dass aufgrund der zeitlichen Distanz zu der bereits im September 2017 vorgenommenen Auswahlentscheidung nochmals allen Bewerbern die Gelegenheit gegeben werden muss, ihre abgegebene Kalkulation anzupassen bzw. ein neues Angebot für die Umsetzungsbegleitung abzugeben.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat daraufhin allen 6 Bewerbern die Möglichkeit dazu gegeben. 3 Planungsbüros haben davon Gebrauch gemacht und ein aktuelles Angebot (aktuelle Stundensätze) vorgelegt.

 

Für die Auswahl eines Planungsbüros, welches die Umsetzung begleitet, spielt die Wirtschaftlichkeit - wie bei der Erstellung des Dorfentwicklungsplanes - insgesamt eine untergeordnete Rolle.

 

Maßgeblich für die Entscheidungsfindung sind u. a. die Erfahrungen im Bereich von Projekten der Dorferneuerung bzw. Dorfentwicklung, Kenntnisse über die Region und auch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Büros.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, auch mit der Umsetzungsbegleitung zu beauftragen, da dieses bereits mit der Erstellung des Dorfentwicklungsplanes befasst ist. Insoweit hat das Planungsbüro Warnecke eine fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen.

 

Die Kosten für die Begleitung werden einmal jährlich, am Ende des III. Quartals, durch das Planungsbüro an die Samtgemeinde Oderwald in Rechnung gestellt und können dann noch im gleichen Jahr mit den im Herbst oftmals noch zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von 75 % nach Beantragung beim Amt für regionale Landesentwicklung an die Samtgemeinde Oderwald erstattet werden.

 

Zur Begleitung der Umsetzung des Dorfentwicklungsplanes wird ein entsprechender Vertrag mit dem Planungsbüro geschlossen.

Für die Umsetzungsbegleitung ist ein weiterer Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung zu stellen. Erst nach Erhalt eines positiven Bescheides, welcher nach der Dorfentwicklungsplananerkennung erfolgt, kann der Auftrag an das Planungsbüro bzw. die Vertragsunterzeichnung erfolgen.

 

Die Auswahlentscheidung wird dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel zur Vergabeprüfung noch vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Auftrag für die Begleitung der Umsetzung des Dorfentwicklungsplanes für die Samtgemeinde Oderwald wird dem Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, erteilt.

·         Die Umsetzungsbegleitung erfolgt honorargemäß (auf Stundenbasis).

·         Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorvergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Wolfenbüttel ohne Beanstandungen erfolgt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: