Aufstellungsbeschluss.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Flöthe beabsichtigt, eine
„Seniorenwohnanlage“ in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe zu realisieren. Auf dem
beigefügten Lageplan sind die Flächen als „S“ gekennzeichnet (Auszug aus dem
gültigen Flächennutzungsplan). Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist es notwendig,
einen Bebauungsplan für dieses Gebiet aufzustellen. Die Bebauungsplanung
bezieht sich im Umring lediglich auf die nördlich
der Teichanlage gekennzeichnete „Sonderbaufläche“.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind
Bebauungspläne in eigener Verantwortung von der Gemeinde aufzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Flöthe beschließt gemäß § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Seniorenwohnanlage“ in 38312 Flöthe OT Groß Flöthe.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: