Betreff
Kindertagesstätte Börßum; hier: Erweiterung der Krippe durch einen Schlafraum.
Vorlage
B-XVIII/108/2019
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Die Anmeldefrist zum Kindergartenjahr 2019/2020 für die Vergabe der Krippen- und Kindergartenplätze in den vier Kindertagesstätten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald ist am 31.01.2019 abgelaufen. Bereits für das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 sind verstärkte Nachfragen zu An- und Ummeldungen für ¾-tags und Ganztagsplätze in der Kindertagesstätte Börßum zu verzeichnen. In Folge dessen wurden alle Eltern und Sorgeberechtigten aufgefordert, Nachweise über den Betreuungsbedarf vorzulegen.

 

Für die Kindertagesstätte Börßum wird eine vorhandene ¾-tags/Ganztagsgruppe in eine volle Ganztagsgruppe und die vorhandene Vormittagsgruppe in eine volle ¾-tags-Gruppe umgewandelt. Darüber hinaus wurden 13 Kindergartenkinder mehr angemeldet, als Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass im vergangenen Jahr überproportional viele Zuzüge für das Gemeindegebiet zu verzeichnen waren, die Flexibilisierung des Schuleintritts von den Eltern genutzt wird und durch die Beitragsfreiheit insgesamt mehr Kinder für den Kindergarten angemeldet werden. Um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllen zu können, ist es erforderlich, zusätzlich eine „kleine Gruppe“ mit 10 Kindern in der Kindertagesstätte Börßum einzurichten. Außerdem müssen drei Kinder, die die Krippe besuchen, einige Monate bis zum Ende des Kindergartenjahres in der Krippe verbleiben.

 

Anders verhält sich die Situation im Krippenbereich. Krippenkinder haben gemäß § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch – haben Krippenkinder einen Rechtsanspruch auf Förderung des individuellen Bedarfs. Um diesen Rechtsanspruch für das Kindergartenjahr 2019/2020 erfüllen zu können, muss die vorhandene „Halbtagskrippe“ in eine ¾-tags-Krippe umgewandelt und ein weiterer „Schlafbereich“ geschaffen werden. Der „Schlafbereich“ soll im Bereich der Stahlraumcontainer entstehen, so das ein direkter Zugang zum Gruppenraum sichergestellt ist. Das Architekturbüro Urbisch hat hierzu zwei Umsetzungsvarianten ermittelt, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

·         Die Containerlösung mit einer Mietlaufzeit von 3 Jahren (Mietaufwendungen

ca. 10.000 €/jährlich), zzgl. Auf- und Abbau 10.000 EUR sowie Nebenkosten von

ca. 5.000 €.

 

·         Alternativ: Ständerbauweise mit geschätzten Baukosten von 80.000 €.

 

Die Varianten werden durch Herrn Urbisch auf der Ratssitzung vorgestellt.

 

Fördermittelmöglichkeiten für die Erweiterung um einen „Schlafraum“ bestehen nicht.

 

Die Maßnahme soll kurzfristig bis zu den Sommerferien umgesetzt werden.

 

Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme müssen über den 1. Nachtragshaushalt 2019 der Gemeinde Börßum bereitgestellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  • Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten zu entscheiden, welche Variante umgesetzt werden soll.

·        Die Verwaltung wird ermächtigt, dass Vergabeverfahren für die einzelnen Gewerke für den Anbau (Ständerbauweise) eines zusätzlichen „Schlafraums“ an den Krippenbereich für die Kindertagesstätte in Börßum zu beginnen bzw. entsprechende Kostenangebote für die Containerlösung einzuholen.

·        Es wird ein entsprechender Ingenieurvertrag mit dem Büro Urbisch Architekten, Schulzenstraße 1, 38835 Osterwieck, (für die Variante eines Anbaus) geschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: