Sachverhalt:
Die Anmeldefrist zum Kindergartenjahr 2019/2020 für die
Vergabe der Krippen- und Kindergartenplätze in den vier Kindertagesstätten des
Zweckverbandes Kindergarten Oderwald ist am 31.01.2019 abgelaufen. Bereits für
das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 sind verstärkte Nachfragen zu An- und
Ummeldungen für ¾-tags und Ganztagsplätze in der Kindertagesstätte Börßum zu
verzeichnen. In Folge dessen wurden alle Eltern und Sorgeberechtigten
aufgefordert, Nachweise über den Betreuungsbedarf vorzulegen.
Für die Kindertagesstätte Börßum wird eine vorhandene ¾-tags/Ganztagsgruppe in eine volle Ganztagsgruppe und die vorhandene Vormittagsgruppe in eine volle ¾-tags-Gruppe umgewandelt. Darüber hinaus wurden 13 Kindergartenkinder mehr angemeldet, als Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass im vergangenen Jahr überproportional viele Zuzüge für das Gemeindegebiet zu verzeichnen waren, die Flexibilisierung des Schuleintritts von den Eltern genutzt wird und durch die Beitragsfreiheit insgesamt mehr Kinder für den Kindergarten angemeldet werden. Um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllen zu können, ist es erforderlich, zusätzlich eine „kleine Gruppe“ mit 10 Kindern in der Kindertagesstätte Börßum einzurichten. Außerdem müssen drei Kinder, die die Krippe besuchen, einige Monate bis zum Ende des Kindergartenjahres in der Krippe verbleiben.
Anders verhält sich die Situation im Krippenbereich. Krippenkinder haben gemäß § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch – haben Krippenkinder einen Rechtsanspruch auf Förderung des individuellen Bedarfs. Um diesen Rechtsanspruch für das Kindergartenjahr 2019/2020 erfüllen zu können, muss die vorhandene „Halbtagskrippe“ in eine ¾-tags-Krippe umgewandelt und ein weiterer „Schlafbereich“ geschaffen werden. Der „Schlafbereich“ soll im Bereich der Stahlraumcontainer entstehen, so das ein direkter Zugang zum Gruppenraum sichergestellt ist. Das Architekturbüro Urbisch hat hierzu zwei Umsetzungsvarianten ermittelt, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Die Containerlösung mit einer Mietlaufzeit von 3 Jahren
(Mietaufwendungen
ca.
10.000 €/jährlich), zzgl. Auf- und Abbau 10.000 EUR sowie Nebenkosten von
ca. 5.000
€.
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Alternativ: Ständerbauweise mit geschätzten Baukosten von 80.000
€.
Die Varianten werden durch Herrn Urbisch auf der Ratssitzung
vorgestellt.
Fördermittelmöglichkeiten für die Erweiterung um einen „Schlafraum“ bestehen nicht.
Die Maßnahme soll kurzfristig bis zu den Sommerferien umgesetzt werden.
Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme müssen über den 1.
Nachtragshaushalt 2019 der Gemeinde Börßum bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat der Gemeinde
Börßum wird gebeten zu entscheiden, welche Variante umgesetzt werden soll.
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Die Verwaltung wird ermächtigt, dass Vergabeverfahren
für die einzelnen Gewerke für den Anbau (Ständerbauweise) eines zusätzlichen
„Schlafraums“ an den Krippenbereich für die Kindertagesstätte in Börßum zu
beginnen bzw. entsprechende Kostenangebote für die Containerlösung einzuholen.
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Es wird ein entsprechender Ingenieurvertrag mit dem
Büro Urbisch Architekten, Schulzenstraße 1, 38835 Osterwieck, (für die Variante
eines Anbaus) geschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: