Betreff
Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers.
Vorlage
B-XVII/047/2012
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Hauptrasenmäher der Gemeinde Börßum ist defekt. Eine Reparatur des Gerätes ist unwirtschaftlich. Eine schnellst mögliche Ersatzbeschaffung ist unabdingbar, da zurzeit Mähsaison ist und der Ausfall des Hauptrasenmähers zu einer teilweisen Handlungsunfähigkeit des Betriebshofes führt. Die Voraussetzung für eine Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG liegt vor, da auf Grund der teilweisen Handlungsunfähigkeit finanzielle Nachteile für die Gemeinde Börßum voraussehbar sind, sofern nicht unverzüglich ein entsprechendes Ersatzgerät beschafft wird. Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung belaufen sich auf 2.250,-€.

 

Der Verwaltungsausschuss hat der Ersatz Beschaffung im Umlaufverfahren am 25.07.2012 einstimmig zugestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Ersatzbeschaffung für den defekten Rasenmäher in Höhe von 2.250,-€ wird zugestimmt.

 

 

 

D. Hasselmann


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

Mittel stehen zur Verfügung:       ja

Gesamtausgaben:                      2.250,-€

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen:         rd. 500,-€