Sachverhalt:
Der Hauptrasenmäher der Gemeinde Börßum ist defekt. Eine Reparatur des Gerätes ist unwirtschaftlich. Eine schnellst mögliche Ersatzbeschaffung ist unabdingbar, da zurzeit Mähsaison ist und der Ausfall des Hauptrasenmähers zu einer teilweisen Handlungsunfähigkeit des Betriebshofes führt. Die Voraussetzung für eine Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG liegt vor, da auf Grund der teilweisen Handlungsunfähigkeit finanzielle Nachteile für die Gemeinde Börßum voraussehbar sind, sofern nicht unverzüglich ein entsprechendes Ersatzgerät beschafft wird. Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung belaufen sich auf 2.250,-€.
Der Verwaltungsausschuss hat der Ersatz Beschaffung im Umlaufverfahren am 25.07.2012 einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Ersatzbeschaffung für den defekten Rasenmäher in
Höhe von 2.250,-€ wird zugestimmt.
D. Hasselmann
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 2.250,-€
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: rd. 500,-€