Betreff
Sanierung der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Börßum; Ausbau der Nebenanlagen.
Vorlage
B-XVIII/111/2019
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, beabsichtigt die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Börßum im Jahr 2019 zu erneuern.

 

In dem Zuge ist es beabsichtigt den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen durchzuführen.

Entsprechende Förderantrage wurden beim Regionalverband Großraum Braunschweig und der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH gestellt.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat im Rahmen der geplanten Fahrbahnsanierung auf seiner Sitzung am 21.01.2019 Maßnahmen im Bereich der Nebenanlagen festgelegt, welche im Zuge der Sanierung umgesetzt werden sollen.

Das betraf zum einen den Neubau von Parkstreifen entlang der Hauptstraße, gegenüber der Bäckerei Stübig, wenn Fördermittel fließen, und zum anderen den Neubau eines Gehweges im Einmündungsbereich „Bruchstraße (Bahnhofstraße) / Hauptstraße“ (inkl. Gehwegserneuerung im Bereich der Ilsebrücke). Diese Maßnahme soll auch ohne Fördermittel ausgeführt werden.

 

Der Antrag auf eine Bewilligung einer Landeszuwendung für die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden – Ausbau der Nebenanlagen an der L 512 in der OD Börßum-  wurde gestellt und ist mittlerweile auch geprüft zurück.

Die Maßnahme „Parklätze gegenüber der Bäckerei Stübig“ ist nicht förderfähig, da die Mindestbreite der Parkplätze nicht gewährleistet ist. Der Gehweg in diesem Bereich wäre wiederum förderfähig.

Der Gehweg im Einmündungsbereich der Bahnhofstraße ist in dem Bereich zu der Mauer von der Fa. Rollwagen hin zu schmal und deshalb auch von einer Förderung ausgeschlossen. Dieses Problem lässt sich aber im Zuge der Sanierung regulieren, in dem man den Gehweg in eine Breite von 1,50 m bringt. Der Straßenraum lässt dieses nach Aussage des Ing.-Büros zu.

 

Das Ing.-Büro Damer und Partner hat nach dem Ergebnis der Fördermittelbehörde für die beiden Maßnahmen neue Kostenschätzungen erstellt.

 

Eine Entscheidung, ob die Maßnahmen verändert oder nicht zum Tragen kommen sollen ist bis zur 16. KW zu treffen, da in dieser Woche die OD-Vereinbarung unterzeichnet werden muss.

 

Die im Entwurf genannte „Samtgemeinde Oderwald“ wird im Original der OD-Vereinbarung durch die „Gemeinde Börßum“ ersetzt. Unterzeichnet wird diese dann von dem Bürgermeister und dem Gemeindedirektor bzw. dessen Vertretern.

Die dazugehörige Kostenschätzung- und aufteilung wird nach der Ratsentscheidung angepasst.

 

 


Beschlussvorschlag:

  • Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob die veränderten Maßnahmen im Zuge der Sanierung der OD Börßum ausgeführt werden sollen.
  •  Der OD-Vereinbarung wird, wie im Entwurf, mit der o. g. Änderung, vorgelegt, zugestimmt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: