Sachverhalt:
Durch die ab April 2019 geltende,
durchschnittliche 3,09 %ige Tariferhöhung im öffentlichen Dienst hat der
Zweckverband Kindergarten Oderwald Mehrkosten in Höhe von jährlich rd.
50.000,00 €. Um diese weitere Personalkostenerhöhung abzumildern, halte ich eine
Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.08.2019 für unumgänglich. Die
durchschnittliche Inflationsrate betrug 2018 1,9 %.
Durch die Einführung der Beitragsfreiheit im
Kindergartenbereich können nur noch Krippengebühren und anteilige Gebühren für
Ganztagsplätze im Kindergartenbereich erhoben werden. Die Gebührenerhöhung in
Höhe von 3,09 % würden Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rd. 7.000,00 €
jährlich bewirken. Bei einer Gebührenerhöhung in Höhe der Inflationsrate von
1,9 % wäre mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rd. 4.300,00 € zu rechnen.
Eine Aufstellung der entsprechenden Gebührenerhöhungen bei 3,09 % (Variante 1)
und 1,9 % (Variante 2), mit einer Rundung auf jeweils volle Euro-Beträge, ist
als Anlage beigefügt.
Beim Mittagessen hat es bisher keine
Regelung zu dessen An- oder Abmeldung gegeben. Mit der vorgeschlagenen Änderung
wird festgesetzt, dass das Mittagessen im laufenden Kindergartenjahr nur einmal
an- oder abgemeldet werden kann. Ausgenommen hiervon sind die in der Anlage 2
genannten vorhersehbaren Fehlzeiten.
Bei der Geschwisterermäßigung wurde
konkretisiert, dass diese nur greift, wenn es sich um Krippenkinder handelt.
Für Geschwisterkinder von beitragsfreien Kindergartenkindern gibt es keine
Ermäßigung.
Ich bitte, die 8. Änderung der Gebührenordnung entsprechend des beigefügten Entwurfs (einschl. der Anlagen 1 bis 3 mit der Variante 1 oder Variante 2) zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Zweckverbandsversammlung wird die als Anlage beigefügte 8. Änderung der Gebührenordnung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald (einschl. der Anlagen 1 bis 3 – Variante 1 oder Variante 2 -) mit der Bitte um Entscheidung vorgelegt.