Vergabe der Ingenieurleistungen
Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, beabsichtigt im Jahr 2020 die Ortsdurchfahrt in Cramme zu erneuern.
Im Zuge dieser Maßnahme soll die teilweise Erneuerung der Nebenanlagen sowie der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ii der Gemeinde Cramme erfolgen.
Dazu ist es notwendig, die auszubauenden Nebenanlagen festzulegen sowie eine Kostenermittlung zu erstellen.
Die Baumaßnahme „Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ wird durch das Ingenieurbüro Damer + Partner, Goslar, begleitet. Um Synergieeffekte zu nutzen, ist es sinnvoll auch für die Baumaßnahme „Teilweise Erneuerung der Nebenanlagen in der Gemeinde Cramme“ einen Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, abzuschließen. Da der Umfang der zu erneuernden Nebenanlagen seitens der Gemeinde Cramme noch nicht abschließend festgelegt ist, kann ein Entwurf des abzuschließenden Ing.-Vertrages noch nicht vorgelegt werden.
Das Honorar für die zu erbringenden Ingenieurleistungen ergibt sich aus der Kostenberechnung für die Baumaßnahme bei Einordnung in eine festgelegte Honorarzone der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, für die
Baumaßnahme „Teilweise Erneuerung der Nebenanlagen in der Gemeinde Cramme“
einen Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer + Partner, Kaiserstraße 2, 38690
Goslar, abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: