Betreff
Neubau Dorfgemeinschaftshaus Ohrum; Umsetzung des Bauprojektes.
Vorlage
O-XVIII/038/2019
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

 

Auf die Verwaltungsvorlage O-XVIII/026/2018 wird verwiesen.

 

Aktuelle Sachlage:

 

Bestehende Kostenschätzung:                      rd. 1.670.000 ( Stand Sept. 2018).

Zuwendung EU-Mittel                                               rd.    475.000 (Zuwendungsbescheid liegt vor)

Zuwendung Landkreis                                   ist beantragt

Zuwendung Asse-Fond                                 wird beantragt

Zuwendung Sportförderung                          wird vom FC Ohrum beantragt

 

Aktuelle Finanzierung:

 

Baukosten gesamt –Grobkostenschätzung-:           rd. 1.670.000

Zuwendungen                                                           rd.    475.000

Eigenmittel                                                                rd.    445.000

Kredite                                                                                  rd.    750.000

 

Aktuell ist folgende Terminplanung mit den Fachbüros abgestimmt:

 

Abschluss Bebauungsplanverfahren:                       umgehend bis spätestens Ende Okt.2019

Bauantrag vorbereiten und einreichen:                     bis spätestens 15.09.2019

Ausführungsplanung (Arbeitskreis)                           bis spätestens 30.10.2019

Abriss Altgebäude                                                     ab 30.10.2019

Ausschreibungen aller Gewerke                               ab 01.11.2019

Auftragsvergaben                                                     ab 15.01.2020

Fertigstellung                                                             Mai 2021

 

Die Kreditmittel sind im Haushalt 2019 veranschlagt. Der Haushalt wird/wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt.

 

Positive Verfahren zu den o. g. beantragten weiteren Fördergeldern reduzieren die Kreditaufnahme entsprechend.

 

Die o. g. Folgekosten sind unter dem Gesichtspunkt der Verpachtung des Gastronomiebereiches dargestellt.  Hierzu bedarf es noch der konkreten Abstimmung im Arbeitskreis zur Umsetzung einer möglichen Pachtstruktur. Ohne eine Pachtstruktur, die auch die grundsätzlichen Reinigungsleistungen im Geäude abdecken sollte, müssten entsprechende Personalkosten kalkuliert werden. Die o. g. Folgekosten steigen dann entsprechend.

 

Die o. g. Folgekosten sind ohne Schuldendienstleistungen dargestellt. Der Schuldendienst richtet sich nach der tatsächlichen Kredithöhe und der Darlehensstruktur bezogen auf die Tilgungshöhe. Für KfW-Mittel ist eine max. Tilgungszeit von 30 Jahren bei 5 tilgungsfreien Jahren möglich. Die Tilgungsleistungen würden dann für 750.000 € Kreditsumme vom 6. bis zum 30. Jahr regelmäßig € 30.000/Jahr betragen. Die aktuellen Zinskonditen belaufen sich auf 0,33 v.H.p.a.. für eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt wäre mit variabeleren Zins- und Tilgungsstrukturen möglich.

 

Auf die außerordentliche Abschreibung beim Abriss des Altgebäudes in Höhe

von rd. € 190.000,00 wird hingewiesen.

 

Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses ist eine Neuverlegung der Regenwasserleitung erforderlich. Die Kostenschätzung für diese Investitionsleistung steht noch aus.

 

Zum Startprojekt im Rahmen der Dorfregion Oderwald „Ausbau der Straße zum Sportplatz“ wird aktuell der Zuwendungsantrag an das Amt für regionale Landesentwicklung per 15.09.2019 vorbereitet. Eine Grobkostenschätzung wird zum Sitzungstermin erwartet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten

·         eine Entscheidung zu treffen

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                                                                          57310.787100

Mittel stehen zur Verfügung:       ja

Gesamtausgaben:                 rd. 1.675.000                

Jährliche Folgekosten:                     4.000 €                                    11.000 €         

Jährliche Abschreibungen:             30.000 € (ersten 15 Jahre)