Sachverhalt:
Auf die Verwaltungsvorlage O-XVIII/026/2018 wird verwiesen.
Aktuelle Sachlage:
Bestehende
Kostenschätzung: rd.
1.670.000 ( Stand Sept. 2018).
Zuwendung
EU-Mittel rd. 475.000 (Zuwendungsbescheid liegt vor)
Zuwendung
Landkreis ist
beantragt
Zuwendung
Asse-Fond wird
beantragt
Zuwendung
Sportförderung wird
vom FC Ohrum beantragt
Aktuelle Finanzierung:
Baukosten
gesamt –Grobkostenschätzung-: rd.
1.670.000
Zuwendungen rd. 475.000
Eigenmittel rd. 445.000
Kredite rd. 750.000
Aktuell ist folgende Terminplanung mit
den Fachbüros abgestimmt:
Abschluss
Bebauungsplanverfahren: umgehend
bis spätestens Ende Okt.2019
Bauantrag
vorbereiten und einreichen: bis
spätestens 15.09.2019
Ausführungsplanung
(Arbeitskreis) bis
spätestens 30.10.2019
Abriss
Altgebäude ab
30.10.2019
Ausschreibungen
aller Gewerke ab
01.11.2019
Auftragsvergaben ab
15.01.2020
Fertigstellung Mai
2021
Die
Kreditmittel sind im Haushalt 2019 veranschlagt. Der Haushalt wird/wurde von
der Kommunalaufsicht genehmigt.
Positive
Verfahren zu den o. g. beantragten weiteren Fördergeldern reduzieren die
Kreditaufnahme entsprechend.
Die
o. g. Folgekosten sind unter dem Gesichtspunkt der Verpachtung des
Gastronomiebereiches dargestellt. Hierzu
bedarf es noch der konkreten Abstimmung im Arbeitskreis zur Umsetzung einer
möglichen Pachtstruktur. Ohne eine Pachtstruktur, die auch die grundsätzlichen
Reinigungsleistungen im Geäude abdecken sollte, müssten entsprechende
Personalkosten kalkuliert werden. Die o. g. Folgekosten steigen dann
entsprechend.
Die
o. g. Folgekosten sind ohne Schuldendienstleistungen dargestellt. Der
Schuldendienst richtet sich nach der tatsächlichen Kredithöhe und der
Darlehensstruktur bezogen auf die Tilgungshöhe. Für KfW-Mittel ist eine max.
Tilgungszeit von 30 Jahren bei 5 tilgungsfreien Jahren möglich. Die
Tilgungsleistungen würden dann für 750.000 € Kreditsumme vom 6. bis zum 30.
Jahr regelmäßig € 30.000/Jahr betragen. Die aktuellen Zinskonditen belaufen
sich auf 0,33 v.H.p.a.. für eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Eine
Kreditaufnahme am Kreditmarkt wäre mit variabeleren Zins- und
Tilgungsstrukturen möglich.
Auf die außerordentliche Abschreibung beim Abriss des Altgebäudes in Höhe
von rd. € 190.000,00 wird hingewiesen.
Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses ist eine Neuverlegung der Regenwasserleitung erforderlich. Die Kostenschätzung für diese Investitionsleistung steht noch aus.
Zum Startprojekt im Rahmen der Dorfregion Oderwald „Ausbau der Straße zum Sportplatz“ wird aktuell der Zuwendungsantrag an das Amt für regionale Landesentwicklung per 15.09.2019 vorbereitet. Eine Grobkostenschätzung wird zum Sitzungstermin erwartet.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten
·
eine Entscheidung zu treffen
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
57310.787100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: rd. 1.675.000
Jährliche Folgekosten:
4.000 € 11.000
€
Jährliche
Abschreibungen: 30.000 €
(ersten 15 Jahre)