Auftragsvergabe.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Cramme hat in seiner Sitzung am 14.03.2019 die Prioritätenliste zur Dorfentwicklung beschlossen und als Startprojekt die Maßnahme “Erneuerung der Nebenanlagen an der Kreisstraße 50 / Errichtung einer Überquerungshilfe, Sanierung Straße Burgende“ festgelegt.
Die Antragstellung der
“Startprojekte“ muss bis zum 15.09.2019 erfolgen.
Die für die Antragstellung
notwendigen Planungen müssen daher umgehend eingeleitet werden. Im Rahmen der
Dorfentwicklung sind Planungsleistungen nur zuwendungsfähig, wenn für diese
vorab eine freihändige Vergabe (Honorarpreisanfrage) durchgeführt wird und die
Vergabe der Planungsleistungen an das wirtschaftlichste Planungsbüro erfolgt.
Die Vergabe der
Planungsleistungen sollte stufenweise erfolgen. Die Leistungsphasen 1 – 3
Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung) der HOAI sind zwingend für die
Antrag-stellung erforderlich. Die Leistungsphasen 4 – 9 (Genehmigungs- und
Ausführungsplanung, Vergaben sowie Objektüberwachung und –betreuung) der HOAI
sind erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides für die beantragte Maßnahme zu
beauftragen.
Im Rahmen der freihändigen
Vergabe werden 3 Planungsbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt die Auftragsvergabe an den
wirtschaftlichsten Bieter.
Damit die Antragstellung zum
15.09.2019 umgesetzt werden kann, muss schon jetzt über die Vergabe der
Planungsleistungen beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag für
die Planungsleistungen für das Startprojekt der Gemeinde Cramme “Erneuerung der
Nebenanlagen an der Kreisstraße 50 / Errichtung einer Überquerungshilfe,
Sanierung Straße Burgende“ im Rahmen der Dorfentwicklung an das wirtschaftlich
günstigste Planungsbüro zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: