Betreff
Feststellung des Sitzverlustes;
Ratsfrau Jessica Behrens.
Vorlage
O-XVIII/041/2019
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Frau Jessica Behrens ist mit Wirkung zum 01.05.2019 aus der Gemeinde Ohrum verzogen, und ist somit nicht mehr im Besitz der Wählbarkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG), da sie ihren Wohnsitz nicht mehr im Gebiet der Kommune (Gemeinde Ohrum) begründet.

 

Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung verliert ein Abgeordneter seinen Sitz in der Vertretung durch den Verlust der Wählbarkeit.

 

Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.

 

Vor der Feststellung des Sitzverlustes ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

An der Beratung und Beschlussfassung über den Sitzverlust wirkt Ratsfrau Jessica Behrens nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 NKomVG nicht mit.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Es wird gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt, dass Ratsfrau Jessica Behrens ihren Sitz im Rat der Gemeinde Ohrum nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                     Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                            

Jährliche Folgekosten:                                                                  

Jährliche Abschreibungen: