Ratsfrau Jessica Behrens.
Sachverhalt:
Frau Jessica Behrens ist mit Wirkung zum 01.05.2019 aus der Gemeinde Ohrum verzogen, und ist somit nicht mehr im Besitz der Wählbarkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG), da sie ihren Wohnsitz nicht mehr im Gebiet der Kommune (Gemeinde Ohrum) begründet.
Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung verliert ein Abgeordneter seinen Sitz in der Vertretung durch den Verlust der Wählbarkeit.
Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.
Vor der Feststellung des Sitzverlustes ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
An der Beratung und Beschlussfassung über den Sitzverlust wirkt Ratsfrau Jessica Behrens nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 NKomVG nicht mit.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Es wird gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt, dass
Ratsfrau Jessica Behrens ihren Sitz im Rat der Gemeinde Ohrum nach § 52
Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: