Betreff
Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Samtgemeinde Oderwald.
Vorlage
SG-X/194/2019/1
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde
Referenzvorlage

Sachverhalt:

In einer Richtlinie sollen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten durch die Samtgemeinde Oderwald geregelt werden. Dies ist inzwischen gängige Praxis in vielen Kommunen. Eine Richtlinie gibt Ärztinnen und Ärzten entsprechende Orientierung über eine mögliche Förderung durch die Gemeinde. Ungleichbehandlungen werden vermieden.

 

Zweck der Zuwendung ist es, dass die hausärztliche und zahnärztliche Versorgung in der Samtgemeinde Oderwald auch in Zukunft sichergestellt ist, zumal sich immer weniger Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im ländlichen Raum entscheiden. Die Samtgemeinde Oderwald verfolgt mit diesem Förderprogramm das Ziel, die Entscheidung für eine hausärztliche und zahnärztliche Niederlassung im ländlichen Raum zu forcieren, freiwerdende Hausarztsitze nach zu besetzen und Praxisgründungen zu erleichtern.

 

Die Gemeinde Schladen-Werla und die Samtgemeinde Baddeckenstedt haben nahezu gleichlautende Richtlinien verabschiedet. Auch zur Vermeidung von Standortnachteilen wird die Einführung der vorliegenden Richtlinie empfohlen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die anliegende Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Samtgemeinde Oderwald wird beschlossen.

 

  • Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: