Sachverhalt:
Mit
Beginn des Haushaltsjahres 2012 hat die Gemeinde Dorstadt die Umstellung auf
das neue kommunale Rechnungswesen vorgenommen. Die Gemeinde Dorstadt hat damit
für den Beginn des Haushaltsjahres 2012 eine Eröffnungsbilanz vorzulegen, die
vom Gemeinderat zu beschließen ist.
Die
gesetzliche Bestimmung ergibt sich aus § 60 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des
Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der
Grundlage der kommunalen Doppik –Gemeindehaushalts- und- kassenverordnung
(GemHKVO).
Die
beigefügte Eröffnungsbilanz 2012 wurde nach Maßgabe der Regelungen dieses
Gesetzes sowie auch der anzuwendenden Vorschriften des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erstellt. Wesentliche Grundlage war
insbesondere die Vereinfachungsrichtlinie der Arbeitsgruppe „Inventurvereinfachung“
auf Landesebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände.
Im
Sinne der Festlegungen des § 129 Absatz 1 Satz 2 NKomVG erfolgt die Feststellung der Vollständigkeit und
Richtigkeit der Bilanz durch den Gemeindedirektor unmittelbar vor dem festgeschriebenen
Prüfungsverfahren.
Nach
der Beschlussfassung durch den Gemeinderat (Bewertungsansätze und
Bewertungskriterien) wird diese vorläufige Eröffnungsbilanz zur Prüfung dem
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises vorgelegt. Die möglichen Prüfhinweise und
– bemerkungen werden dem Gemeinderat dann zur Entscheidung gegeben.
Damit geht einher, dass die
1. Eröffnungsbilanz dann endgültig beschlossen wird. Unmittelbar nach der
Beschlussfassung wird die Eröffnungsbilanz der Kommunalaufsichtsbehörde übersandt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten,
- der vorliegenden ersten vorläufigen
Eröffnungsbilanz (incl. Dokumentation) der Gemeinde Dorstadt zum
01.01.2012 zuzustimmen und damit das Prüfungsverfahren einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: