Sachverhalt:
Gem. § 129 Abs. 1
NKomVG habe ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgestellten
Jahresrechnung 2011 festgestellt.
Zu den Prüfungsbemerkungen nehme ich wie folgt Stellung:
Eine besondere Stellungnahme ist nicht
erforderlich.
Der Hinweis bei Ziff. VIII (Vermögen und
Schulden) ist aus dem Bericht des Vorjahres bekannt.
Ich weise auf die Schlussbemerkung hin.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
vom 17.07.2012 wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung 2011 wird gem. § 129
Abs. 1 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister (Gemeindedirektor ab
01.11.2011) wird die Entlastung für das Haushaltjahr 2011 gem. § 129 Abs.
1 NKomVG erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: