Sachverhalt:
Die betroffenen Grundstückseigentümer sind gem. § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu der geplanten Änderung die festgesetzte Bauweise „offene Bauweise“ / (Einzel- und Doppelhäuser zulässig) in „offene Bauweise“ zu ändern um Stellungnahme gebeten worden. Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Dem Landkreis Wolfenbüttel als Träger öffentlicher Belange wurden der Satzungsentwurf und der Begründungsentwurf zur Stellungnahme übersandt. Auch dieser hat keine Bedenken vorgetragen.
Der Entwurfsbeschluss des Rates der Gemeinde Heiningen erfolgte auf seiner Sitzung am 02.07.2012. Nunmehr muss der Satzungsbeschluss durch den Rat erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Heiningen beschließt gem. § 10
BauGB die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Brockenblick“ als
Satzung.
·
Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung
wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: