Sachverhalt:
Mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2012 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare
weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des
Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der nachhaltigen Verbesserung der Daten des
Ergebnishaushaltes. Die Veränderungen in der Trägerschaft der Kindertagesstätte
wurden hierbei berücksichtigt. Die bisher erfolgten und notwendigen über- bzw.
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die überwiegend aufgrund der
mit der Einführung der „Doppik“ verbundenen Planungsungenauigkeiten
hinsichtlich einer zum Teil deutlich veränderten Kontenstruktur notwendig war,
werden hiermit ebenfalls bereinigt. Die Steuereinnahmen (in der Gewinn und
Verlustrechnung) werden deutlich steigen. Dies führt zu einem Überschuss im
Ergebnishaushalt. Bedauerlich ist die
Tatsache, dass insbesondere eine nachhaltige Gewerbesteuerveranlagung nicht
tatsächlich realisierbar erscheint. Hiermit könnte eine deutlich negative
Folgewirkung für das Haushaltsjahr 2013 oder ein späteres Haushaltsjahr
verbunden sein (Konto 472211 –Abschreibungen auf Forderungen wegen
Uneinbringlichkeit-) Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem
beigefügten Vorbericht hervor.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2012 wird gem. § 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: