Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2012.
Vorlage
B-XVII/053/2012
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 wird die Anpassung an die schon jetzt vorhersehbare weitere Haushaltswirtschaft vollzogen. Die Pflicht zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes ergibt sich aus der nachhaltigen Verbesserung der Daten des Ergebnishaushaltes. Die Veränderungen in der Trägerschaft der Kindertagesstätte wurden hierbei berücksichtigt. Die bisher erfolgten und notwendigen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die überwiegend aufgrund der mit der Einführung der „Doppik“ verbundenen Planungsungenauigkeiten hinsichtlich einer zum Teil deutlich veränderten Kontenstruktur notwendig war, werden hiermit ebenfalls bereinigt. Die Steuereinnahmen (in der Gewinn und Verlustrechnung) werden deutlich steigen. Dies führt zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt.  Bedauerlich ist die Tatsache, dass insbesondere eine nachhaltige Gewerbesteuerveranlagung nicht tatsächlich realisierbar erscheint. Hiermit könnte eine deutlich negative Folgewirkung für das Haushaltsjahr 2013 oder ein späteres Haushaltsjahr verbunden sein (Konto 472211 –Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit-) Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen aus dem beigefügten Vorbericht hervor.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2012 wird                 gem. § 115 NKomVG erlassen.


Finanzielle Auswirkungen:   Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: