Haushaltsjahr 2011
Sachverhalt:
Gemäß §§ 155 (1) und 153 (3) Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegt u.a. auch die Prüfung von Vergaben
und die ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung der damit verbundenen
Beschaffungsvorgänge, Dienstleistungsaufträge bzw. Bauaufträge dem
Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Wolfenbüttel.
Das RPA hat diese Prüfung am 09.07.2012 durchgeführt.
Zur fachtechnischen Prüfung von Vergaben ist keine besondere
Stellungnahme erforderlich.
Ich weise auf die Schlussbemerkung des Prüfungsberichtes hin.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat wird gebeten,
·
von dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
vom 25.07.2012 Kenntnis zu nehmen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: