Sachverhalt:
In jüngster Vergangenheit haben in den
Einzugsgebieten von Oker und Innerste starke und dauernde Niederschläge
vermehrt zu Hochwasserereignissen geführt. Weite, teilweise bebaute Flächen
wurden überschwemmt – mit nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schäden.
Betroffen sind vor allem die Gebiete der
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Samtgemeinde
Baddeckenstedt
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Samtgemeinde
Lutter
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Gemeinde
Liebenburg
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Stadt
Langelsheim
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Stadt
Wolfenbüttel
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Samtgemeinde
Oderwald
-
Samtgemeinde
Schladen und der
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Stadt
Vienenburg.
Im Rahmen eines interkommunalen Projektes
„Integriertes Hochwasserschutzkonzept“, anknüpfend an das „Integrierte
Ländliche Entwicklungskonzept Nördliches Harzvorland (ILEK)" sollte eine
überörtlich ausgerichtete Hochwasserschutzstrategie erarbeitet, konkretisiert
und weitergehend installiert werden. Gegenüber herkömmlichen Ansätzen
verspricht dieses neue Konzept vor allem durch die flussgebietsbezogene
Bearbeitung über kommunale Grenzen hinweg, die Fokussierung auf besonders
gefährdete, innerörtliche Bereiche und die Einbettung in die Umsetzung der
entsprechenden EU-Hochwasserrahmenrichtlinie eine optimale Wirksamkeit. Ziel
ist die Entwicklung intelligenter Lösungen zum technischen Hochwasserschutz und
Maßnahmen zur Hochwasservorsorge durch zielgerichtete, ganzheitliche,
flussgebietsbezogene und interkommunale Projektbearbeitung. Aufgrund des
Modellprojektes für überregionalen Hochwasserschutz und der landesweiten
Vorbildfunktion ist durch das Land Niedersachsen der Höchstfördersatz von 80%
für die Ausarbeitung dieses Konzeptes zugesagt worden. Für die Durchführung des
Projekts bilden die beteiligten Kommunen eine Projektgemeinschaft. Die
Trägerschaft liegt flussgebietsbezogen bei der Stadt Wolfenbüttel für die Oker
und dem Wasserverband Peine (WVP) für die Innerste.
zu 1.
Die Auswertungen der vergangenen Hochwasserereignisse haben ergeben,
dass schwerwiegende Auswirkungen vornehmlich aus der Überlagerung der
verschiedenen Hochwasserwellen vom Hauptfluss und seinen Nebengewässern
resultieren, d. h. wenn Hochwasserwellen in Ortslagen aufeinandertreffen oder
wenn es durch Hochwasser in der Oker zu Rückstaueffekten in den Nebenflüssen kommt.
Diese Hochwasserwellen können bei entsprechenden Rahmenbedingungen (bspw. durch
Bodenfrost, Schneeschmelze und Starkregen) immer auftreten und sind nicht
allein durch den Gewässerausbau verursacht – wie dies auch Hochwasserereignisse
aus vorindustrieller Zeit verdeutlichen.
Das primäre Ziel für das Integrierte Hochwasserschutzkonzept
(HWS-Konzept) war daher, Hochwasserereignissen zu entzerren und die einzelnen
Hochwasserwellen im Okersystem so zu steuern, dass sie nicht in Ortslagen
kumulieren: Dies erfordert die Schaffung von Retentionsräumen an den einzelnen
Flüssen und die Koordinierung der Flutung bzw. des Ablaufs dieser
Retentionsräume.
Im Rahmen des „Integrierten HWS-Konzeptes Nördliches Harzvorland
Teilbereich 1 Oker“ wurde das gesamte Flusssystem der Oker mit ihren
Nebengewässern daraufhin untersucht, in welchen Bereichen die Gewässersituation
und das Gelände Möglichkeiten für eine Retention eröffnen. In diesem ersten
Suchverfahren sind durch das beauftragte Ingenieurbüro Fugro im Maßnahmenrahmenplan
Standorte ermittelt worden, die sich hierfür grundsätzlich eignen. Die auf
regionalem Gebiet insgesamt 65 Standorte wurden in einem weiteren
Untersuchungsschritt zunächst rein qualitativ hinsichtlich Nutzen, Aufwand und
möglicher naturschutz- oder wasserrechtlicher Konflikte untersucht. Von dem
Steuerkreis, bestehend aus den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden bzw.
Samtgemeinden oder deren Vertretern, sind daraufhin 15 Maßnahmen im
Kooperationsraum herausgefiltert und als zunächst primäre Maßnahmen bewertet
worden. Für diese 15 Standorte wurde im April eine informelle Abfrage im Raum
der Oker und entsprechend im Bereich der Innerste durchgeführt, in der alle
betroffenen Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Behörden, Verbände) zur
Bewertung der Maßnahmen und Stellungnahme aufgefordert wurden. Die eingegangen
Hinweise und deren entsprechende Abwägung sind in dem Konzept integriert und
berücksichtigt worden. Mit dem integrierten Ansatz werden neben dem technischen
Hochwasserschutz insgesamt auch Maßnahmen des natürlichen Rückhalts, wie etwa
Auenentwicklung und die Wiederanbindung von Altarmen sowie organisatorische
Maßnahmen der Hochwasservorsorge verfolgt.
zu 2.
Im Hinblick auf die Ergebnisse der Stellungnahmen wurden vom Steuerkreis
acht Objekte benannt, für die das Ingenieurbüro Fugro im dritten Schritt eine
konkrete Kosten- und Nutzenberechnung erstellte. Aus diesen wurden fünf
Pilotmaßnahmen ausgewählt, mit denen die Umsetzung des HWS-Konzeptes
eingeleitet werden soll:
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Hochwasserrückhaltebecken
Wendessen
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Hochwasserrückhaltebecken
Börßum
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Polder
Schladen
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Hochwasserrückhaltebecken
Bettingerode
-
Hochwasserrückhaltebecken
Vienenburg
Für die Samtgemeinde Oderwald ist die Schaffung eines Retentionsbeckens
östlich von Börßum vorgesehen. Es wird eine Verengung des Durchlasses unter der
Kreisstraße 615 vorgesehen, wodurch die Fläche östlich der Kreisstraße begrenzt
durch den südlich gelegenen ehemaligen Bahndamm geflutet werden kann. Durch
diese Maßnahme würde der Ort Börßum vor Überschwemmungen geschützt werden.
Darüber hinaus bedarf eine Umsetzung der Maßnahme der Zustimmung der
betroffenen Grundeigentümer. Letzteres erfolgt allgemein über
Entschädigungsverträge, die einen Ausgleich im Fall von Überflutungen und
Einkommensausfall regeln. Hierzu wurden bereits Abstimmungen mit der
Landwirtschaftskammer Braunschweig eingeleitet.
Ein Sonderproblem für die Oker ergibt sich durch die Ilse, die aus
Sachsen-Anhalt zufließt und die Wassermenge in der Oker praktisch verdoppelt.
Hierzu ist eine Abstimmung mit den dortigen Landesbehörden eingeleitet und eine
Einbindung in das HWS-Management vorbereitet worden.
Diese Maßnahmen sind als erste Schritte zu verstehen, die Hochwasserproblematik
an der Oker und ihren Nebengewässern zu verringern. Sie wurden so gewählt, dass
sie kurzfristig die Gefährdung durch Hochwasser für die angrenzenden Ortslagen
merklich verringern können und insgesamt eine Maßnahme im Oberlauf der Oker die
jeweils südlichen Anrainer hinsichtlich des Wasseraufkommens entlasten. Die
Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auch mit dem Ziel, die dann rechnerisch
hochwasserfreien Flächen aus den jeweiligen Überschwemmungsgebieten heraus
nehmen zu lassen und die damit sonst verbundenen Restriktionen gem. § 78
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auszuheben.
zu 3.
Die Genehmigungsplanung und spätere Umsetzung
der prioritären Maßnahme an der Hasenbeeke in Börßum soll durch das
Landesförderprogramm „Hochwasserschutz im Binnenland“ mitfinanziert werden.
Deren Beantragung hat zum einen zum 15.10.2012 und zum anderen, bei
entsprechender Aufnahme in das Förderprogramm, zum Frühjahr 2013 zu erfolgen.
Aufgrund dessen, dass die Geschäftsführerrolle der Stadt Wolfenbüttel für den
Bereich der Oker mit Abrechnung des Projektes zum Ende des Monats September
bzw. Oktober 2012 endete, soll der zukünftige Träger der Aufgaben, nämlich der
WVP, die Beantragung der Mittel für alle den Bereich Oker priorisierenden
Maßnahmen im Alternativfall übernehmen. Über die von der Samtgemeinde Oderwald
für die Projekte anteilig bereitzustellenden Mittel bzw. für die Maßnahme
Börßum voll zu übernehmende Kosten ist im Zuge der Haushaltsberatungen 2013 zu
entscheiden
zu 4. und 5.
Bereits das gemeinsame Projekt „Integriertes Hochwasserschutzkonzept
Nördliches Harzvorland“ orientierte sich statt an Gemeindegrenzen bewusst an
hydrologischen Rahmenbedingungen, um den Gefahren und Herausforderungen durch
zukünftige Hochwasserereignisse effektiver begegnen zu können. Der Auftrag
„Schutz vor Hochwassergefahr“ wird interkommunal und überregional interpretiert
und aktiv wahrgenommen. Die Hochwasserpartner beabsichtigen die Fortführung der
erfolgreichen Zusammenarbeit über die Erstellung eines Konzeptes zum
Integrierten Hochwasserschutz im Nördlichen Harzvorland hinaus bis hin zur
Umsetzung der entwickelten ganzheitlichen Hochwasserschutzstrategie. Die
verschiedenen Maßnahmen sollen zukünftig zentral koordiniert und gesteuert
werden. Für die Umsetzung und Steuerung wird von dem Steuerkreis und der
Verwaltung die Übertragung an den WVP als sachkompetenten Dritten empfohlen,
welcher als Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits für weitere Kommunen
die Aufgabenerledigung bündelt. Hierdurch soll in einer Hochwasserpartnerschaft
möglichst über das Samtgemeindegebiet hinaus eine sachgerechte
Aufgabenerfüllung und die Umsetzung des gemeinsamen Hochwasserschutzkonzeptes
gewährleistet werden. Mit einer Übertragung der ihm im Rahmen seiner
Zuständigkeit obliegenden Aufgabe des Hochwasserschutzes an den WVP wird der
Hochwasserpartner Mitglied des WVP, einem Wasser- und Bodenverband nach dem
Wasserverbandsgesetz. Gremien des Verbandes sind die Verbandsversammlung und
der Vorstand. Die Mitglieder des bestehenden Steuerkreises sollen als
Fachausschuss der Verbandsversammlung vorgeschaltet werden und dem Vorstand
hinsichtlich der HWS-Konzeptes beratend zur Seite stehen. Der Übernahme neuer
Aufgaben durch den Wasserverband Peine muss die Verbandsversammlung zustimmen.
Mit der Aufgabenübertragung und der Mitgliedschaft erhält der Hochwasserpartner
in den Grenzen des Wasserverbandes Beteiligung und Stimmrecht entsprechend der
Verbandssatzung. Die mit der Aufgabenübertragung und aus den Tätigkeiten
resultierenden Kosten werden durch die Hochwasserpartner nach Abzug möglicher
Zuwendungen als Verbandsumlage, erstattet. Die von der Samtgemeinde Oderwald für die dortige Aufgabenübernahme an den
WVP zu entrichtenden Verwaltungsgebühren betragen 2.750,00 € pro Jahr. Zum
formellen Beitritt und der spezifischen Aufgabenübertragung ist ein
Vertragsabschluss erforderlich.
Die Zuständigkeit des Hochwasserschutzes durch
den WVP erstreckt sich auf das Gebiet der Samtgemeinde Oderwald.
Dies bedeutet, dass die bisherige
Zuständigkeit der 6 Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald für den
Hochwasserschutz endet. Hierzu ist es erforderlich, dass sämtliche Räte
der 6 Mitgliedsgemeinden beschließen, die Aufgabe des Hochwasserschutzes auf
die Samtgemeinde zu übertragen, damit die Samtgemeinde Oderwald als einheitlicher
Vertragspartner für Ihre Mitgliedsgemeinden den Vertragsabschluss mit dem WVP
abschließen kann.
zu 6.
Hinsichtlich des jetzigen Projektmanagements besteht eine Kooperationsvereinbarung mit allen an dem Projekt beteiligten Kommunen. Dies endet mit Fertigstellung des Konzeptes, also spätestens zum Ende des Jahres. Sollte sich die vorstehend dargestellte Übertragung der Zuständigkeit auf den WVP nicht oder nicht rechtzeitig herbeiführen lassen, soll die bestehende Kooperationsvereinbarung mit den beteiligten Kommunen bis zum Ende des 1. Quartales 2013 oder solange verlängert werden, bis ein entsprechender gemeinsamer Verbandsbeitritt dieser Kommunen zu dem WVP verwirklicht werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgende Beschlüsse zu
fassen:
1.
Das im ILE-Verbund gemeinschaftlich mit
den benachbarten Gemeinden erarbeitete Integrierte
Hochwasserschutzkonzept „Nördliches Harzvorland Teilbereich 1 Oker" wird als Leitbild und regionales
Handlungskonzept zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Oker
beschlossen. Die Abwägungsergebnisse zu den im informellen
Beteiligungsverfahren eingegangen Hinweisen werden als Grundlage der
Entscheidungsfindung berücksichtigt.
2. Der Empfehlung des Steuerkreises für den
regionalen Hochwasserschutz im Nördlichen Harzvorland und der Verwaltung zur
Festlegung von fünf vorrangig zu planenden Projekten in 2013 wird gefolgt. Eine
dieser fünf Prioritäten betrifft die Umsetzung einer Maßnahme östlich von
Börßum.
3. Für
die in der Prioritätenliste aufgeführten fünf Maßnahmen im Bereich der Oker
werden durch die Verwaltung oder einer von der Samtgemeinde Oderwald
beauftragten anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Wasserverband) für
das Haushaltsjahr 2013 Fördermittel zur Genehmigungsplanung bei dem zuständigen
Fördermittelgeber Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten-
und Naturschutz (NLWKN) angefragt. Über die von der Samtgemeinde Oderwald für
die Projekte bereitzustellenden Mittel ist im Zuge der Haushaltsberatungen zu
entscheiden.
4. Dem
Beitritt der Samtgemeinde Oderwald zum Wasserverband Peine (WVP) hinsichtlich
der Aufgabenübertragung des Hochwasserschutzes und der Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahmen des Integrierten
Hochwasserschutzkonzepts "Nördliches Harzvorland Teilbereich 1 Oker"
wird zugestimmt. Der hierzu erforderliche formelle Beitritt zum WVP erfolgt in
Form eines Vertragsabschlusses. Über die von der Samtgemeinde Oderwald
für die dortige Aufgabenübernahme an den WVP zu entrichtenden
Verwaltungsgebühren ist im Zuge der Haushaltsberatungen zu entscheiden.
5.
Dem WVP wird die Zuständigkeit des
Hochwasserschutzes für das Gebiet der Samtgemeinde Oderwald übertragen. Hierzu
es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald dieser
Übertragung per Beschluss zustimmen.
6. Sollte sich die vorstehend dargestellte Verbandslösung nicht oder nicht rechtzeitig herbeiführen lassen, wird der Samtgemeindebürgermeister beauftragt, die bestehende Kooperationsvereinbarung mit den an dem Integrierten Hochwasserschutzkonzept „Nördliches Harzvorland“ beteiligten Kommunen bis zum Ende des 1. Quartales 2013 oder solange zu verlängern, bis ein entsprechender gemeinsamer Verbandsbeitritt dieser Kommunen zu dem WVP verwirklicht werden kann.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamteinnahmen: 2013 11.200,00 € (beantragte Zuwendung)
2014 6.300,00 € (beantragte Zuwendung)
Gesamtausgaben: 2013 16.000,00 € (Planungskosten Baumaßnahme Börßum)
2014 9.000,00 € (Planungskosten Baumaßnahme Börßum)
Jährliche Folgekosten: 2.750,00
€ (Verwaltungsgebühren bei der Aufgabenübertragung auf WVP)
Jährliche Abschreibungen: