Wasserversorgung.
Sachverhalt:
Der
Betriebsausschuss Abwasserbeseitigung der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner
Sitzung am 12.09.2012 die Aufstellung der Gebührenkalkulation erbeten. Der
Gebührenzeitraum von 2 Jahren soll beibehalten werden (2013 und 2014). Die
Gebühren wurden auf Grundlage des Jahresabschlusses 2011 kalkuliert.
Die
Berechnungen haben ergeben, dass die derzeitige Höhe der Grundgebühr und der Arbeitspreis
von 2,10 €/m³ Frischwasser nicht kostendeckend sind.
Im Jahr 2011 wurde ein Jahresgewinn von 35.907,44 € ausgewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2013 und 2014 wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: