Betreff
Aufstellung einer Werbetafel an der Hauptstraße in Heiningen.
Vorlage
H-XVII/031/2012
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Herr Stefan Appel, Hauptstraße 57, 38312 Börßum, beantragt für seinen Lebensmittelladen in Börßum eine Werbetafel an der Hauptstraße in Heiningen aufzustellen (siehe Anlagen). Die Kosten hierfür werden vom Antragsteller getragen.

 

Hinweis:

Die alleinige Zustimmung des Rates der Gemeinde Heiningen reicht nicht aus. Der zuständige Straßenbaulastträger muss ebenfalls zustimmen. Des Weiteren ist für die Errichtung der Werbetafel eine Baugenehmigung beim Landkreis Wolfenbüttel zu beantragen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Dem Antrag des Herrn Stefan Appel, Börßum, für die Aufstellung einer Werbetafel an der Hauptstraße in Heiningen wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: