Herr Stefan Appel, Hauptstraße 57, 38312 Börßum, beantragt für seinen Lebensmittelladen in Börßum eine Werbetafel an der Hauptstraße in Heiningen aufzustellen (siehe Anlagen). Die Kosten hierfür werden vom Antragsteller getragen.
Hinweis:
Die alleinige Zustimmung des Rates der Gemeinde Heiningen reicht nicht aus. Der zuständige Straßenbaulastträger muss ebenfalls zustimmen. Des Weiteren ist für die Errichtung der Werbetafel eine Baugenehmigung beim Landkreis Wolfenbüttel zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
· Dem Antrag des Herrn Stefan Appel, Börßum, für die Aufstellung einer Werbetafel an der Hauptstraße in Heiningen wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: