Betreff
Jahresrechnung 2011.
Vorlage
H-XVII/027/2012
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG habe ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgestellten Jahresrechnung 2011 festgestellt.

 

Zu den Prüfungsbemerkungen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Eine besondere Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 

Die Hinweise bei Ziff. IV.7 (Über- und außerplanmäßige Ausgaben) und Ziff. VIII (Vermögen und Schulden) sind aus dem Bericht des Vorjahres bekannt.

 

IV.7 über- und außerplanmäßige Ausgaben.

Der Sachverhalt (Abrechnung Wasser- und Kanalgebühren für Sportheim Heiningen), der zur überplanmäßigen Ausgabe ohne vorheriges Genehmigungsverfahren geführt hat, ist während des Kassenschlusses des Haushaltsjahres entstanden. Der Genehmigungsvermerk des Bürgermeisters bzw. des Allgemeinen Verwaltungsvertreters ist versehentlich im Geschäftsverlauf unterblieben. Der  Betrag liegt unter der Festsetzung des Volumens für eine unerhebliche Ausgaben gem. der Haushaltssatzung 2011.

 

Ich verweise daher auf die Schlussbemerkung des Prüfberichtes.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten,

·         von dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.07.2012 Kenntnis zu nehmen.

·         die Jahresrechnung 2011 gemäß § 129 Abs. 1, Satz 3 NKomVG zu beschließen.

·         über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: