Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG habe ich die
Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgestellten Jahresrechnung 2011
festgestellt.
Zu den
Prüfungsbemerkungen nehme ich wie folgt Stellung:
Eine besondere Stellungnahme ist nicht
erforderlich.
Die Hinweise bei Ziff. IV.7 (Über- und
außerplanmäßige Ausgaben) und Ziff. VIII (Vermögen und Schulden) sind aus dem
Bericht des Vorjahres bekannt.
IV.7
über- und außerplanmäßige Ausgaben.
Der
Sachverhalt (Abrechnung Wasser- und Kanalgebühren für Sportheim Heiningen), der
zur überplanmäßigen Ausgabe ohne vorheriges Genehmigungsverfahren geführt hat,
ist während des Kassenschlusses des Haushaltsjahres entstanden. Der
Genehmigungsvermerk des Bürgermeisters bzw. des Allgemeinen
Verwaltungsvertreters ist versehentlich im Geschäftsverlauf unterblieben. Der Betrag liegt unter der Festsetzung des
Volumens für eine unerhebliche Ausgaben gem. der Haushaltssatzung 2011.
Ich verweise daher auf die Schlussbemerkung des Prüfberichtes.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten,
·
von dem Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 17.07.2012 Kenntnis zu nehmen.
· die Jahresrechnung 2011 gemäß § 129 Abs. 1, Satz 3 NKomVG zu beschließen.
· über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: