Der Erweiterung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald und der neuen Zweckverbandsordnung hat der Rat der Gemeinde Heiningen in seiner Sitzung am 14.05.2012 zugestimmt. In der seit dem 01.08.2012 geltenden neuen Zweckverbandsordnung, ist festgelegt, dass nur noch je ein Vertreter pro Verbandsmitglied stimmberechtigt sein wird.
Der Rat der Gemeinde Heiningen hat noch einen Vertreter und einen Stellvertreter zu benennen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten,
· einen Vertreter und einen Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: