Sachverhalt:
In Niedersachsen wird die
inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt. Das hat
der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen.
Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien
und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.
Eltern von Schülerinnen und
Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein
Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen
soll. Sie werden durch die Schulen und die Niedersächsische Landesschulbehörde
umfassend beraten.
Grundschulen nehmen ab 1. August 2013 alle
Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im
Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Kommunale Schulträger können
auch entscheiden, dass sie in ihrem Bereich bereits ab 1. August 2012 starten.
Für alle Förderschwerpunkte außer Lernen, Sprache und emotionale und soziale
Entwicklung können für einen Übergangszeitraum bis 2018 Schwerpunkt-Grundschulen
eingerichtet werden.
In der Samtgemeinde Oderwald soll die Grundschule Cramme als inklusive Schule ausgewiesen werden. Am Schulstandort Cramme gibt es bereits seit mehreren Jahren eine Integrationsklasse. Die Schule ist im Umgang mit Inklusionsschülern daher bestens vertraut. Da der Bedarf an entsprechenden Plätzen gering sein wird, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht wirtschaftlich, auch den Schulstandort Börßum zu einer inklusiven Schule umzustrukturieren.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Grundschule Cramme soll für den Bereich der
Samtgemeinde Oderwald als inklusive Schule eingerichtet werden.
·
Die Schulbezirkssatzung wird entsprechend geändert.
·
Die Kosten für Umbaumaßnahmen in Höhe von rd.
20.000,-€ werden im Haushalt für das Jahr 2013 zur Verfügung gestellt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben: ca. 20.000,-€
Jährliche Folgekosten: keine
Jährliche Abschreibungen: