Sachverhalt:
Gemäß
§ 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die
Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers
und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen.
Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern
angehören.
Die
Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers
nach Vorschlägen der in Abs. 2 genannten Gruppen berufen; die Vorschläge sind
bindend (§ 110 Abs. 4 NSchG).
Folgende personelle
Änderungen haben sich zu Beginn des neuen Schuljahres 2012/2013 ergeben und
wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen
dargestellt):
Als Vertreter für das
Schuljahr 2012 / 2013 wurden von den Schulen folgende Personen benannt:
Vertreter der Lehrer:
Grundschule Börßum Grundschule Cramme
Herr Herbert Hass Frau Ute
Busche
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Sabine Schenke Frau
Susanne Strobach.
Vertreter der Eltern:
Grundschule Börßum Grundschule
Cramme
Frau Marianne Streithoff Herr Stefan
Schmidt
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Elke Hommel Frau
Martina Malak
Kenntnisnahme:
Der Samtgemeinderat wird gebeten, die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und diese zu bestätigen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: