Betreff
Besetzung des Schulausschusses.
Vorlage
SG-IX/072/2012
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

 

Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.

 

Die Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers nach Vorschlägen der in Abs. 2 genannten Gruppen berufen; die Vorschläge sind bindend (§ 110 Abs. 4 NSchG).

 

Folgende personelle Änderungen haben sich zu Beginn des neuen Schuljahres 2012/2013 ergeben und wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):

 

Als Vertreter für das Schuljahr 2012 / 2013 wurden von den Schulen folgende Personen benannt:

 

Vertreter der Lehrer:

 

Grundschule Börßum                                 Grundschule Cramme

Herr Herbert Hass                                        Frau Ute Busche

Ersatzmitglied:                                            Ersatzmitglied:

Frau Sabine Schenke                                   Frau Susanne Strobach.

 

Vertreter der Eltern:

 

Grundschule Börßum                                 Grundschule Cramme

Frau Marianne Streithoff                              Herr Stefan Schmidt

Ersatzmitglied:                                            Ersatzmitglied:

Frau Elke Hommel                                       Frau Martina Malak

 


Kenntnisnahme:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und diese zu bestätigen.


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: