Betreff
Übertragung des Hochwasserschutzes auf die Samtgemeinde Oderwald.
Vorlage
H-XVII/035/2012
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Der Hochwasserschutz ist Aufgabe der Gemeinde. Im Rahmen des überregionalen integrierten Hochwasserschutzkonzeptes „Nördliches Harzvorland“ der ILE-Gemeinden sind nunmehr konkrete Maßnahmen erarbeitet worden. Um den Hochwasserschutz künftig zentral organisieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, den Wasserverband Peine mit der Aufgabe zu betrauen. Der Wasserverband Peine hat sich bereit erklärt, den Hochwasserschutz vertraglich zu übernehmen, sofern die Samtgemeinde Oderwald als einheitlicher Vertragspartner für Ihre Mitgliedsgemeinden zur Verfügung steht. Daher ist es erforderlich, dass die Gemeinde Heiningen die Aufgabe des Hochwasserschutzes auf die Samtgemeinde überträgt.

 

Die Wahrnehmung des Hochwasserschutzes durch den Wasserverband Peine bietet insbesondere Vorteile bei Verhandlungen mit Unterhaltungsverbänden und Baumaßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes. Auf Grund der Größe des Wasserverbandes und des technischen Sachverstandes ist ein effizienteres und wirtschaftlicheres Arbeiten möglich.

 

Der Gemeinde Heiningen entstehen durch die Aufgabenübertragung keine Kosten.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Die Aufgabe des Hochwasserschutzes wird auf die Samtgemeinde Oderwald übertragen.

 

·         Der Übertragung des Hochwasserschutzes auf den Wasserverband Peine wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: