Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 11 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 638.100,00
ab und weist einen Gewinn von € 3.500,00 aus. In diesem Jahresüberschuss ist
der Betrag von € 10.000,00 (Auflösung der Ertragszuschüsse) enthalten. Der
Jahresabschluss 2011 weist einen Gewinn in Höhe von € 35.907,44 aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
€ 386.000,00 ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von € 216.500,00
vor.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2013
wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2013 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung zu beschließen
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
verschiedene verschiedene
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: