Betreff
Berufung von Sachverständigen für Wild- und Jagdschäden.
Vorlage
SG-IX/080/2012
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Nach § 2 der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen (WJSchadVO) In der Fassung vom 16.3.1999, zuletzt geändert am 12.12.2001, berufen die Gemeinden bzw. die Samtgemeinden ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf.

 

Herr Fred Naujok, Hedeper, ist mit der Übernahme des Ehrenamtes einverstanden. Herr Naujok wurde bereits als Sachverständiger für den Bereich der Samtgemeinde Oderwald berufen (01.07.2008 bis 01.07.2013). Die Zusammenarbeit mit Herrn Naujok hat sich bewährt.

 

Die Aufwendungen der Sachverständigen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und der Samtgemeinde Oderwald vom Ersatzpflichtigen erstattet.

 

Eine pauschale Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt.


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Herr Dipl.-Ing. agr. Fred Naujok, wohnhaft in 38322 Hedeper, Schölke 10, wird für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab dem 01.07.2013, zum ehrenamtlichen Sachverständigen für Wild- und Jagdschäden im Bereich der Samtgemeinde Oderwald auf Widerruf berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt          

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:                

Jährliche Abschreibungen: