Sachverhalt:
Nach
§ 2 der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
(WJSchadVO) In der Fassung vom 16.3.1999, zuletzt geändert am 12.12.2001,
berufen die Gemeinden bzw. die Samtgemeinden ehrenamtliche Sachverständige für
Wild- und Jagdschäden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf.
Herr
Fred Naujok, Hedeper, ist mit der Übernahme des Ehrenamtes einverstanden. Herr
Naujok wurde bereits als Sachverständiger für den Bereich der Samtgemeinde
Oderwald berufen (01.07.2008 bis 01.07.2013). Die Zusammenarbeit mit Herrn
Naujok hat sich bewährt.
Die Aufwendungen der Sachverständigen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und der Samtgemeinde Oderwald vom Ersatzpflichtigen erstattet.
Eine pauschale Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Herr Dipl.-Ing.
agr. Fred Naujok, wohnhaft in 38322 Hedeper, Schölke 10, wird für die
Dauer von fünf Jahren, beginnend ab dem 01.07.2013, zum ehrenamtlichen
Sachverständigen für Wild- und Jagdschäden im Bereich der Samtgemeinde
Oderwald auf Widerruf berufen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: