Gem. § 100 Abs. 3 NGO (alte Rechtslage) habe
ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgestellten Jahresrechnung 2010
festgestellt.
Zu den Prüfungsbemerkungen nehme ich wie
folgt Stellung:
Eine besondere Stellungnahme zum Prüfbericht
ist nicht erforderlich.
Ich weise auf die Schlussbemerkung hin.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten,
·
von dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
vom 20.12.2011 Kenntnis zu nehmen.
- die Jahresrechnung 2010 gemäß § 129
Abs. 1, Satz 3 NKomVG zu beschließen.
·
über die Entlastung des Bürgermeisters zu
entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: Keine
Jährliche
Abschreibungen: