Erarbeitung einer Zielvereinbarung für die Bedarfszuweisung
Die
Samtgemeinde Oderwald hat eine Bedarfszuweisung des Landes Niedersachsen in
Höhe von € 190.000,00 in Aussicht gestellt bekommen. In dem Zuwendungsbescheid
vom 06.07.2011 ist die Auszahlung der Bedarfszuweisung an die Bedingung
geknüpft, das die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden sich verpflichten,
durch konkrete Maßnahmen eine dauerhafte strukturelle Entlastung der
Verwaltungs-/Ergebnishaushalte zu erreichen.
Diese
Maßnahmen sind in einer gemeinsamen Zielvereinbarung zu definieren. Die
Umsetzung wird dann durch die Kommunalaufsicht überwacht.
In
der „Bürgermeisterrunde“ der Samtgemeinde Oderwald haben sich am 28.11.2011
alle Bürgermeister einvernehmlich dafür ausgesprochen, die Grundsteuern
entsprechend der generellen Erwartungen des Landes Niedersachsen sowie unter
Berücksichtigung der bisherigen Arbeitskreispositionen aus dem Fusionsprozess
schon deutlich früher und damit spätestens bis zum Haushaltsjahr 2014
verbindlich auf jeweils 400 Prozentpunkte zu erhöhen. Dieser Beschluss würde
den verpflichtenden und dauerhaften Konsolidierungserwartungen des
Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Rechnung tragen. Eine
Auszahlung der Bedarfszuweisung im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von € 190.000,00
an die Samtgemeinde wäre damit sichergestellt. Gleichzeitig haben die
Mitgliedsgemeinden deutlich höhere Einnahmen, die ein reduziertes strukturelles
Fehlbedarfsvolumen zur Folge haben werden. Hiermit wird dann ein erster Schritt
hin zur Wiederherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit erreicht.
Die
Auswirkungen auf die Grundstückeigentümer stehen im Zusammenhang mit den
Messbetragswerten ihrer Grundstücke.
Die
Mehrkosten für einen durchschnittlichen Messbetrag von 100,00 € und einem
bisherigen Hebesatz von durchschnittlich 323 % (Durchschnitt Grundsteuer B in
den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oderwald) betragen insgesamt €
77,00/Jahr und somit € 6,42/Monat.
Konkrete
Rechenbeispiele aus der Gemeinde finden Sie auf der Anlage
„Beispielrechnungen“.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 400
v. H. erhöht.
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 400
v. H. erhöht.
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Die Erhöhungen treten zum _________ (spätestens
01.01.2015) in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsstelle: 9000.0000 und 9000.0010
Verwaltungshaushalt: ja Vermögenshaushalt: nein
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamteinnahmen: Jährliche Folgeeinnahmen:
190.000,00 €