Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Oderwald hat gemäß § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind im § 65 WHG geregelt. Gemäß § 106 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) ist Gewässerschutzbeauftragter der für die Abwasseranlagen zuständige Betriebsleiter oder sonstige Beauftragte.
Der Rat der Samtgemeinde Oderwald hat in seiner Sitzung am 02.02.2011 Herrn Hans-Georg Gabriel, Seinstedt, zum Gewässerschutzbeauftragten bestellt. Durch den krankheitsbedingten längerfristigen Ausfall des Herrn Gabriel wird verwaltungsseitig vorgeschlagen Herrn Gabriel von den Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten zu entbinden und den Herrn Kevin Roßberg, Kissenbrück, zum neuen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Ab 30.06.2019 wird Hans-Georg Gabriel von den Aufgaben
des Gewässerschutzbeauftragten für die Samtgemeinde Oderwald entbunden.
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Zum Gewässerschutzbeauftragten für die Samtgemeinde
Oderwald wird ab 01.07.2019 Herr Kevin Roßberg, Kissenbrück, bestellt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: