Sachverhalt:
Der FC Ohrum ist berechtigt, Zuwendungen des Landessportbundes zur Sportförderung beim Bau des o. g. Gebäudes zu beantragen. Die Zuwendungen beziehen sich auf die Umkleide- und Sanitärräume im östlichen Gebäudeteil.
Als Antragsgrundlage ist u. a. auch ein langfristiger Nutzungsvertag (Dauer mindestens 12 Jahre) zum Nutzungsanspruch auf die „Sporträume“ erforderlich.
Der aktuelle Nutzungsvertrag sollte daher, auf der Grundlade eines „Mustervertrages“ des Landessportbundes, den aktuellen und künftigen Nutzungsstrukturen angepasst und mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren versehen werden. Der Nutzungsvertrag ist bis zum 30.08.2019 dem Landessportbund mit Einreichung des Zuwendungsantrages vorzulegen.
Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Nutzungen des FC Ohrum bezogen auf die sportlichen sowie vereinsführungsrelevanten Aufgaben (Versammlungen, Sitzungen) auch für die absehbare Zukunft kostenfrei bleiben sollen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Gemeinde Ohrum schließt mit dem FC Ohrum einen
neuen Nutzungsvertrag für die Nutzung des jetzigen und des künftigen
Multifunktionsgebäudes ab. Die Nutzungszeit wird auf mindestens 12 Jahre
festgelegt. Der Nutzungsumfang richtet sich nach dem Angebot des FC Ohrum und
soll für die Mindestzeitlaufzeit auch Nutzungsentgeltfrei ausgestaltet sein.
·
Die endgültige Fassung wird dem Rat der Gemeinde Ohrum
zur nächsten sitzung zur Beschlussfassung vorgelgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: