Auftragsvergabe.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 die Prioritätenliste zur Dorfentwicklung beschlossen und als Startprojekt die Maßnahme “Erneuerung des Straßenraumes Alte Dorfstraße in Achim“ festgelegt.
Die Antragstellung der “Startprojekte“ muss bis zum 15.09.2019 erfolgen.
Die für die Antragstellung notwendigen Planungen müssen daher umgehend eingeleitet werden. Im Rahmen der Dorfentwicklung sind Planungsleistungen nur zuwendungsfähig, wenn für diese vorab eine freihändige Vergabe (Honorarpreisanfrage) durchgeführt wird und die Vergabe der Planungsleistungen an das wirtschaftlichste Planungsbüro erfolgt.
Die Vergabe der Planungsleistungen sollte stufenweise erfolgen. Die Leistungsphasen 1 – 3 (1. Grundlagenermittlung, 2. Vorplanung, 3. Entwurfsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind zwingend für die Antragstellung erforderlich. Die Leistungsphasen 4 – 9 (4. Genehmigungsplanung, 5. Ausführungsplanung, 6. Vorbereitung der Vergabe, 7. Mitwirkung bei der Vergabe, 8. Objektüberwachung, 9. Objektbetreuung und Dokumentation) der HOAI sind erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides für die beantragte Maßnahme zu beauftragen.
Im Rahmen der freihändigen Vergabe werden 3 Planungsbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Nach Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Damit die Antragstellung zum 15.09.2019 umgesetzt werden kann, muss schon jetzt über die Vergabe der Planungsleistungen beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor werden
ermächtigt, den Auftrag für die Planungsleistungen für das Startprojekt der
Gemeinde Börßum “Erneuerung des Straßenraumes Alte Dorfstraße in Achim“ im
Rahmen der Dorfentwicklung an das wirtschaftlich günstigste Planungsbüro zu
vergeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: