Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere werden die
veränderten Investitionskosten (incl. dem aktuell bekannten Verkaufsstand bei
den reservierten Baugrundstücken) zum Baugebiet „An der Gärtnerei“ sowie die
Investitionskosten zum Anbau an die Kindertagesstätte Börßum haushaltsrechtlich
dargestellt.
Bezogen auf die laufende
Verwaltungstätigkeit im Ergebnishaushalt wird auf die deutliche Steigerung der
Gewerbesteuer (Veranlagungen durch Finanzamt) hingewiesen.
Die Haushaltsveränderungen sind im
beigefügten Vorbericht ausreichend erläutert.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Dieser 1.
Nachtragshaushalt führt zu einer Ergebnisverbesserung in Höhe von € 73.900,00 €
aber somit immer noch zu einem ordentlichen Verlust in Höhe von € 135.500
€ (vorher 209.400
€).
Gleichzeitig entsteht durch Vermögensveräußerungen ein außerordentlicher
Gewinn in Höhe von € 296.000,00 womit ein Gesamtgewinn im Jahresergebnis 2019
in Höhe von € 160.500 erwartet wird.
Hinsichtlich der Investitionen sind deutlich höherer
„Zwischenfinanzierungseffekte“ u. a. durch den verzögerten Verkauf der
Baugrundstücke erforderlich. Auch die neuen Investitionen sollen vorerst mit
Liquiditätskrediten bedient werden. Der Liquiditätskreditrahmen wird daher
wieder auf 3.000.000 € angehoben.
Die umfangreichen Investitionen des Haushaltsjahres 2019 wurden aufgrund der Vielzahl von Tiefbauleistungen im Produkt 54110 auf 4 verschiedene Produktsachkonten aufgeteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan
2019 für die Gemeinde Börßum wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: