Aufstellungsbeschluss.
Sachverhalt:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan „Gutspark“ in 38312 Börßum OT Bornum
1. Änderung legt unter Punkt II.1.2 der Örtlichen Bauvorschriften fest, dass
die Dächer mit rot/rotbraunen Ziegeln einzudecken sind. Glänzende
Dacheindeckungen sind nicht erlaubt. Begründet wird die Eindeckung mit einem
Hinweis auf die Ortsbildgestaltung sowie das für Bornum erstellte
Dorferneuerungskonzept.
Diese Begründung stellt sich in der heutigen Zeit als etwas zu wage dar. Es genügt nicht, dass die Gemeinde gewisse Bauformen, Materialien oder Farben für unschön und daher unerwünscht hält. Auch das Ziel, eine einheitliche Bebauung zu erreichen, lässt in der Regel noch keine baugestalterische Absicht erkennen, die eine Einschränkung der Baufreiheit rechtfertigt, weil gerade Einheitlichkeit die Gefahr der Gleichförmigkeit heraufbeschwört. Erforderlich ist vielmehr ein konkretes gestalterisches Konzept für die Ausgestaltung eines konkreten überschaubaren Ortsteils. Die städtebauliche Gestaltungsabsicht muss also an die Besonderheiten des zu schützenden Gebietes anknüpfen; einem einheitlich gestalteten Ortsbild als solchem muss ein städtebaulicher Wert zukommen (OVG Lüneburg, Urt. v. 13.03.02 - 1 KN 1310/01 -; Urt. v. 12.07.11 - 1 KN 197/09).
Die Bebauung der historischen Parkanlage im dörflich strukturierten Ort Bornum hatte durch die Festlegungen in den örtlichen Bauvorschriften des VEP „Gutspark“ das Ziel, die neue Bausubstanz in den Altdorfbereich zu integrieren und das kulturelle bauliche Erbe zu erhalten. Die Festlegung der Farben bezüglich der Dacheindeckung in rot/rotbraun wurde nicht willkürlich gewählt, sondern entspricht den in der Vergangenheit in der Ziegelei in Bornum hergestellten Dachziegel. Damit in diesem Baugebiet die Dacheindeckungen weiterhin „nichtglänzend“ in den Farben „rot/rotbraun“ gefordert werden können, ist über eine Änderung des Bebauungsplanes die Örtliche Bauvorschrift sowie die dazugehörige Begründung zu konkretisieren. Insbesondere soll eine Konkretisierung der Farben (Vorgabe von bestimmten RAL-Tönen) sowie einer ausreichenden Begründung der städtebaulichen Gestaltungsabsicht zu den Dacheindeckungen vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Aufgrund § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt
der Rat der Gemeinde Börßum die Aufstellung der 2. Vereinfachten Änderung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes „Gutspark“ in 38312 Börßum OT Bornum.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: