Betreff
Defizitausgleich 2018 für den Friedhof in Bornum.
Vorlage
SG-X/215/2019
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 02.04.2019 teilte der evangelisch-lutherische Propsteiverband Salzgitter mit, dass für den Friedhof Bornum im Haushaltsvollzug 2018 ein Defizit in Höhe von 3.096,27 Euro entstanden ist. Zur Deckung dieses Defizits konnte leider nur ein Teilbetrag in Höhe von 1.198.53 Euro aus der Friedhofsrücklage entnommen werden. Mit diesem Teilbetrag sind die Rücklagen aufgebraucht. Der Probsteiverband bittet um Erstattung des Restdefizits in Höhe von 1.897,74 Euro durch die Samtgemeinde Oderwald.

 

Zu den Mehraufwendungen der Haushaltsstelle 5100 – Unterhaltung Grundstücke, Gebäude, Anlagen ist festzuhalten, dass lt. Auskunft der Kirchengemeinde das Beschneiden der Friedhofshecke im Jahr 2017 nicht stattfand, sodass diese Kosten im Haushaltsjahr 2018 doppelt (Anfang und Ende des Jahres) angefallen sind. Weiterhin wurde ein Frostschaden beseitigt und ein Formschnitt der Weißdörner, der nur alle 4 Jahre stattfindet, vorgenommen.

 

Die Samtgemeinde Oderwald hat letztmalig im Jahre 2016 einen Defizitausgleich für den Friedhof Bornum für das Jahr 2015 in Höhe von 799,13 Euro übernommen.

 

Nach § 98 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG in Verbindung mit § 13 Satz 1 Nr. 2 b) NKomVG sind grundsätzlich die Samtgemeinden für die öffentlichen Begräbnisplätze und Bestattungseinrichtungen zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Samtgemeinde Oderwald übernimmt den Defizitausgleich der Friedhofskasse Bornum für das Jahr 2018 in Höhe von 1.897,74 Euro.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: