Betreff
Errichtung einer neuen Sport-/Spiel- und Freizeitfläche in Klein Flöthe.
Vorlage
F-XVIII/051/2019
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Im Zuge der Baumaßnahme zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses (FGH) in Klein Flöthe wurde die bisherige Spiel- und Freizeitfläche zurückgebaut. Die gemeindeeigene Grundstücksfläche östlich des jetzigen FGH ist im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Oderwald weiterhin als Spiel- und Freizeitanlage ausgewiesen.

 

Diese Anlage soll nunmehr in Form einer multifunktionellen Soccer-Court-Anlage neu errichtet werden.

 

Die Beantragung von Fördermittel aus dem Dorfentwicklungsverfahren ist nicht aussichtsreich. Fördermittel im Zusammenhang mit Sportförderrichtlinien könnten unter bestimmten Voraussetzungen erfolgversprechend verlaufen.

 

Grundlagen hierfür wären mindestens eine Nutzungsübertragung an einen Sportverein (Nutzungsvertrag von mindestens 12 Jahren Laufzeit) und die weitere Verfahrensbearbeitung incl. einer finanziellen Eigenleistung. Zudem müsste der Sportverein die damit verbundenen Verpflichtungen (insbesondere die Verkehrssichtungspflicht) übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Auf dem Grundstück östlich vom Feuerwehrgerätehaus Klein Flöthe wird eine neue Spiel-/Freizeitfläche errichtet. Das Flächenkonzept umfasst die Aufstellung einer Soccer-Court-Anlage gem. dem vorliegenden Kostenangebot (Vergleichsangebote werden eingeholt –Ausschreibung-) zuzüglich der notwendigen Erdarbeiten und ggf. der Aufstellung ergänzender Kleinspiel-/sportgeräte.

 

·         Die Beantragung von Sportfördermitteln wird geprüft und der Bürgermeister wird ermächtigt, Vertragsgrundlagen mit dem TSV Groß Flöthe abzustimmen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       werden für 2020 geplant

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: