Betreff
1. Änderung zum Bebauungsplan "Sport- und Gemeinschaftsfläche" in Ohrum; Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. Baugesetzbuch.
Vorlage
O-XVIII/046/2019
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan (B-Plan) „Sport- und Gemeinschaftsfläche“ ist rechtgültig. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich im Wesentlichen auf die Höhenfestsetzungen von baulichen Anlagen und den erforderlichen Kompensationsausgleich.

 

Der Rat der Gemeinde Ohrum hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes gefasst.

 

Das Planungsbüro Warnecke, BS, hat die maßgeblichen Änderungsbelange erarbeitet und in der Planunterlage dargestellt sowie ausführlich begründet.

 

Die erforderliche B-Planänderung erfolgt im „Vereinfachten Änderungsverfahren“ gem. § 13 BauGB.

Im vereinfachten Verfahren kann

1.

 

von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden,

2.

 

der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt werden,

3.

 

den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden.

 

 

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird daher auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird zudem von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung zur Planauslage gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der Begründung wird zugestimmt.

                

  • Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    51110.443100                               51110.743100

Mittel stehen zur Verfügung:       ja

Gesamtausgaben:                     3.000,00                   

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: