Der Bebauungsplan (B-Plan) „Sport- und
Gemeinschaftsfläche“ ist rechtgültig. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes
bezieht sich im Wesentlichen auf die Höhenfestsetzungen von baulichen Anlagen
und den erforderlichen Kompensationsausgleich.
Der Rat der Gemeinde Ohrum
hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes gefasst.
Das Planungsbüro Warnecke,
BS, hat die maßgeblichen Änderungsbelange erarbeitet und in der Planunterlage
dargestellt sowie ausführlich begründet.
Die erforderliche
B-Planänderung erfolgt im „Vereinfachten Änderungsverfahren“ gem. § 13 BauGB.
Im
vereinfachten Verfahren kann
1. |
von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen
werden, |
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2. |
der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit
zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt
werden, |
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3. |
den berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb
angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 durchgeführt
werden. |
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
wird daher auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird zudem von der
Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von
der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung zur Planauslage gem. § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
abgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes
und der Begründung wird zugestimmt.
- Die öffentliche Auslegung und
Beteiligung der Behörden wird beschlossen (Verfahren gem. § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
51110.443100 51110.743100
Mittel stehen zur Verfügung: ja
Gesamtausgaben: 3.000,00
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: