Sachverhalt:
Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat
zwischenzeitlich die 1. Änderung zur Weiterentwicklung der Windenergie als
Satzung beschlossen.
Das Genehmigungsverfahren dauert noch an.
Auf dieser Grundlage soll auch der Vorrangstandort „Flöthe/Cramme
WF 8“ weiterentwickelt werden.
Mit Inkrafttreten der o. g. 1. Änderung wird
baurechtlich die unmittelbare Genehmigungsfähigkeit für Windkraftanlagen als
sog. priviligiertes Vorhaben im ausgewiesenen Außenbereich des Vorranggebietes
WF 8 erreicht.
Die Gemeinde kann zudem einen Bebauungsplan aufstellen
und erlassen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. Bei
Aufstellung eines Bebauungsplanes (dann ggf. nächste Sitzung) wird empfohlen,
gleichzeitig eine Veränderungssperre (Satzung) für dieses Gebiet zu erlassen.
Es ist bekannt, dass aktuell entsprechende Bauanträge
vorbereitet werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten eine Entscheidung zu einem
Bebauungsplanverfahren treffen und ggf. folgenden Beschluss zu fassen:
·
Auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die
Teilfläche des Vorrangstandortes WF 8 in der Gemarkung Groß Flöthe wird ein /
kein Bebauungsplan aufgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: